Unter Fremdkapital versteht man die Schulden eines Betriebes, die in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen werden. Es ist Kapital eines Unternehmens, das durch Aufnahme von Schulden entstanden ist. Damit steht es im Gegensatz zum Eigenkapital, das zum Beispiel aus Rücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag beziehungsweise dem Jahresüberschuss besteht.
Beim Fremdkapital sind also in der Regel Gläubiger vorhanden. Es dient in den meisten Fällen der Finanzierung von Umlauf- und Anlagevermögen. Entsprechend dem Zeitraum, für den das Kapital überlassen wurde, unterscheidet man zwischen langfristigem und kurzfristigem Fremdkapital.
Langfristiges Fremdkapital sind Verbindlichkeiten des Unternehmens, bei denen die Fälligkeit erst weit in der Zukunft liegt. Im Einzelnen sind dies vor allem Anleihen, Hypotheken und sonstige langfristige Verbindlichkeiten. Anleihen laufen zum Beispiel oft über fünf, zehn oder sogar zwanzig Jahre. Sie sind für viele Betriebe ein vorrangiges Instrument der Kapitalbeschaffung. Hypotheken sind ein Grundpfandrecht, das dem Gläubiger eine Sicherheit durch ein vorhandenes Grundstück verschafft.
Als kurzfristiges Fremdkapital hingegen werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen angesehen. Darüber hinaus zählen auch Bankschulden oder Schuldwechsel zu den Fremdkapital Arten, die aus kurzfristigem Fremdkapital gebildet werden. In all diesen Fällen sind die Laufzeiten deutlich kürzer als bei den genannten langfristigen Verbindlichkeiten. Lieferungen sind meist innerhalb eines Monats bezahlt, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Ähnlich verhält es sich beim Schuldwechsel, da hier ein Wechsel über eine aufgrund von Lieferungen bestehende Verbindlichkeit des Käufers gezogen wird. Vom Unternehmen können sie zur Begleichung anderer Forderungen weitergegeben werden, da sie eine Art Zahlungsversprechen des Ausstellers darstellen.
Bankschulden entstehen gewöhnlich durch bestimmte Dienstleistungen der Bank. Hierzu können auch nicht bezahlte Darlehen zählen. Auch sie sind in der Regel kurzfristig auszugleichen.