Die eigenen vier Wände sind der Traum vieler Menschen. Mittlerweile ist mit einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung jedoch nicht nur eine oft verbesserte Wohnqualität verbunden, sondern es handelt sich hierbei auch um eine ideale Altersvorsorge. Mit Wohneigentum entfallen im Alter nämlich die sonst zu zahlenden Mieten, so dass die Versorgungslücke reduziert werden kann.
Immer mehr Menschen wollen daher ihren Traum vom Eigenheim mit der nützlichen Altersvorsorge kombinieren. Die Bundesregierung unterstützt diese Vorhaben und hat die Riester-Förderung seit dem Jahr 2008 auch auf die Schaffung von Wohneigentum ausgeweitet. Die Förderbeträge werden seither nicht mehr nur für Rentenversicherungen, sondern auch für Bausparverträge und sogar für Riester-Darlehen zur Verfügung gestellt.
Auch die Schwäbisch Hall Bausparkasse hat einen solchen Riester-Fördertarif im Angebot. Der Vertrag ist unter dem Tarif Fuchs WohnRente zu finden. Es handelt sich hierbei um einen zertifizierten Riester-Bausparvertrag, der die Voraussetzung für den Erhalt der Riester-Förderung bei Bausparverträgen ist.
Riester-Bausparverträge sind lohnend, wenn Bausparer zum förderberechtigten Personenkreis gehören und damit Anspruch auf die Riester-Förderung haben. Diese Förderung kann dann nach den Aussagen der Schwäbisch Hall beim Tarif Fuchs WohnRente sowohl in der Anspar- wie auch in der späteren Darlehensphase genutzt werden. Auf Antrag werden die Förderbeträge dann auf das Bausparkonto überwiesen und erhöhen in der Ansparphase den Guthabenbetrag, in der Sparphase dienen sie der Sondertilgung.
Der Bausparvertrag Fuchs WohnRente wird ab einer Bausparsumme von 10.000 Euro angeboten. Um das Darlehen in Anspruch nehmen zu können, müssen Bausparer in diesem Tarif mindestens 50% der Bausparsumme angespart haben. Nur dann kann die Zuteilungsreife erreicht werden. Sofern Sparer den Regelsparbeitrag entrichten, ist der Vertrag allerdings erst in mehr als zehn Jahren zuteilungsreif. Bei einer sofortigen Auffüllung kann die Zuteilungsreife schneller erreicht werden, doch auch dann ist diese frühestens nach 53-54 Monaten möglich.
Vorteilhaft ist allerdings, dass die Zinsen für das spätere Bauspardarlehen bereits bei Vertragsabschluss festgelegt werden und damit keinen weiteren Schwankungen unterliegen. Dies kann insbesondere in Zeiten steigender Marktzinsen für Finanzierer von Interesse sein.