Bei dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges bieten die Händler ihren Kunden sowohl das Leasen wie auch eine Finanzierung an. Ist ein Leasingvertrag für ein Neufahrzeug eher für Gewerbetreibende wegen der steuerlichen Absetzbarkeit der Raten interessant, so kommen die Autobanken den Kunden bei der Gebrauchtwagenfinanzierung in der Ausgestaltung des Vertrages sehr weit entgegen.
So können die Kunden die klassische Gebrauchtwagenfinanzierung abschließen, in dem sie eine Anzahlung durch Inzahlungnahme des Altfahrzeuges oder eines Barbetrages leisten und in der Folge jeden Monat eine gleichbleibende Rate für den Kredit leisten. Nach Ablauf des Kreditvertrages – meist 36 Monate – ist der Kredit getilgt und das Gebrauchtfahrzeug geht vollständig in das Eigentum des Kreditnehmes über.
Da diese klassische Finanzierung jedoch mit recht hohen monatlichen Raten verbunden ist und viele Kunden sich dadurch in ihrem monatlichen Budget nicht zu stark einschränken wollen, gibt es bei der Finanzierung des Gebrauchtwagens die sogenannte 3-Wege-Finanzierung. Dabei gibt der Käufer des Wagens sein Altfahrzeug als Anzahlung und zahlt während der vereinbarten Kreditlaufzeit die monatlichen Raten. Um diese jedoch niedrig zu halten, wird am Ende der Laufzeit eine höhere Schlussrate fällig, die den Kredit dann vollständig tilgt. Für den Fall, dass der Kreditnehmer diese Schlussrate nicht zahlen kann, hat er zwei Möglichkeiten: Entweder er gibt das Fahrzeug dem Händler wieder zurück oder er finanziert die Schlussrate durch einen Anschlusskredit weiter.
Eine Gebrauchtwagenfinanzierung gibt auch finanzschwachen Kreditnehmern die Möglichkeit, sich ein Fahrzeug zu leisten, wenngleich diese Finanzierung so abgestellt sein sollte, dass am Ende der Kreditlaufzeit das Fahrzeug auch noch fährt. Das gilt vor allem bei der 3-Wege-Finanzierung, wo die Schlussrate über eine Anschlussfinanzierung abgewickelt wird. Wenn nämlich ein Gebrauchtfahrzeug bereits einige Jahre alt ist und dann durch eine Anschlussfinanzierung noch weiterhin Raten für eine gewisse Zeit fällig werden, ist das in Anbetracht der mit dem Alter auftretenden Reparaturen nicht ganz ohne Risiko.