Wer von seiner Bank einen Kredit bekommen möchte, darf nicht glauben, dass die Banken uneigennützig handeln und nur das Wohl des Kunden im Auge haben. Letztlich ist auch eine Bank nur ein Unternehmen, das Geld verdienen will und so muss der Kunde jedes Vertragsdetail, das ihm persönlich bei seinem Kredit zugute kommt, hineinverhandeln. Das gilt vor allem für die Möglichkeit, Sondertilgungen vorzunehmen.
Sicher denkt man bei einer Kreditaufnahme in erster Linie nicht daran, dass man durch Zahlung eines jährlichen Beitrages seinen Kredit neben den Raten für die Zinsen und Tilgung zusätzlich tilgen könnte. Denn eigentlich sind Kredite ja dazu da, dass die Banken Geld verleihen, weil der Kreditnehmer eben kein Geld auf der hohen Kante angespart hat. Kann der Kreditnehmer aber von Zeit zu Zeit einen gewissen Betrag z.B. aus der Zahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder einer möglichen Steuerrückerstattung zurücklegen, so sollte er diesen Betrag durchaus als zusätzliche Tilgung für seinen Kredit aufwenden.
Allerdings muss diese Möglichkeit der Sondertilgung dem Kreditnehmer explizit im Kreditvertrag eingeräumt werden. Fehlt diese Klausel und der Kreditnehmer möchte aber trotzdem eine Sondertilgung vornehmen, berechnen die Banken für diese Sondertilgung entsprechende Gebühren, da durch die Sondertilgung die Kreditberechnung in Schieflage geraten ist und sie nicht mehr mit dem vollständigen Kreditbetrag arbeiten können. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der gewährten Kreditsumme, der Restlaufzeit des Kredites sowie des aktuellen Kreditstandes. Diesen für den Kreditnehmer positiven, für die Banken aber negativen Aspekt der Sondertilgung kann man umgehen, in dem man dem Kreditnehmer bereits bei Abschluss des Kreditvertrages die Möglichkeit einer Sondertilgung einräumt. Meist handelt es sich dabei um 1 % der Kreditsumme, die als Sondertilgung pro Jahr möglich ist. Ähnliches gilt im Übrigen bei der Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Kredites. Auch hier fallen Gebühren an, sollte diese Option nicht ausdrücklich im Kreditvertrag vereinbart worden sein.