Zu Erwirkung des gerichtlichen Mahnbescheides müssen vom Gläubiger grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. In Bezug auf das vorgerichtliche Mahnverfahren müssen nachfolgende Bedingungen vorliegen.
Die Forderung muss durch eine Rechnung oder einen Vertrag belegbar sein. Der Wohnort des Schuldners soll bekannt sein, um das Schriftstück zuzustellen. Das typische Mahnverfahren muss vollzogen worden sein. Dies bedeutet der Schuldner wurde in Zahlungsverzug gesetzt und fristgemäß gemahnt.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Beim Mahnbescheid handelt es sich um ein gerichtliches Dokument. In diesem erhält der Schuldner die Forderungshöhe mitgeteilt. So gleich erfolgt mit der Zustellung die Aufforderung den Schuldbetrag zu begleichen. Der Mahnbescheid wird von dem Amtsgericht erstellt, welches für den Gläubiger zuständig ist. Durch das Gericht werden weder die Richtigkeit oder der Inhalt der Gläubigerangaben überprüft.
Deshalb sollte von Seiten des Schuldners Widerspruch eingelegt werden, wenn die Forderung teilweise oder ganz unberechtigt ist. Erfolgt in der vorgeschriebenen Frist vom Schuldner kein Widerspruch oder Forderungsausgleich, wird der Vollstreckungsbescheid beantragt. Durch die Erwirkung eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheides, erwirbt der Gläubiger das Recht in einem Zeitraum von 30 Jahren Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner durchführen zu lassen.
Im gerichtlichen Mahnverfahren hat der Schuldner die zweifache Gelegenheit die Forderung zu begleichen oder zu widersprechen. Die Frist beträgt nach Zustellung des gerichtlichen Mahnverfahrens zwei Wochen. Erfolgt keine Reaktion vom Schuldner wird in zweiter Stufe der Vollstreckungsbescheid erwirkt. Auch hier besteht bei Zweifeln eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen. Das Gericht prüft dann in einem Klageverfahren die Richtigkeit der Forderungshöhe.
Einige Gläubiger sind bereit von einem Mahnverfahren abzusehen, vorausgesetzt der Schuldner zahlt angemessene Ratenbeträge. Das Mahnverfahren ruht in diesem Fall sofern die Raten pünktlich gezahlt werden.
