In der Bankwirtschaft gibt es sowohl den Bereich der Privat- und Konsumkreditvergabe, als auch den Bereich der Vergabe von Gewerbekrediten oder Darlehen. Viele Hypothekenbanken, andere Kreditinstitute oder auch Sparkassen bieten damit auch die Möglichkeit Objekte, die nicht nur dem Privatdienst, sondern dem Aufbau oder Erhalt eines Gewerbes dienen, zu finanzieren. Das können z.B. Büro- oder Geschäftshäuser sein, Hotels, Restaurants, Lagerhallen und Lagergebäude, Werkstatt- und Fabrikgebäude, oder auch Finanzierungen von Computern, Maschinen und Fahrzeuganschaffungen sein.
Gewerbedarlehen dürfen auch für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des jeweiligen Unternehmens oder sogar Ablösungen von Finanzierungen bei anderen Kreditinstituten eingesetzt werden.
Der große Vorteil für den Gewerbedarlehensnehmer sind mitunter die besseren Konditionen gegenüber Privatdarlehen oder normalen Konsumentendarlehen. Diese sind in bestimmten Fällen möglich, wenn die Finanzierung langfristiger angelegt ist und mit sogenannten Festzinshypotheken (also einem Festzins, der von der Bank für eine festgesetzte Laufzeit der Hypothek garantiert wird) eine durchschaubare, transparente und solide Kalkulationsbasis und Finanzierung gegeben ist. Der Inanspruchnehmer eines Gewerbedarlehens sollte aber darauf achten, dass der Festzins auch ausgewiesen und eingehalten wird.
Beim Gewerbedarlehen ist der Effektivzins in der Regel niedriger als beim Privatdarlehen und der Tilgungssatz höher. Durch Banken werden auch Kredite und Gewerbedarlehen für gewerblich genutzte Objekte, wie Geschäfts- und Bürohäuser, Lagergebäude, Fabrik,- und Werkstattgebäude, Hotels usw. finanziert. Bei besonderen Aktionen, können Gewerbedarlehen auch an freiberufliche Mitarbeiter vergeben werden. Wie hoch die Gewerbedarlehen ausfallen, hängt letztendlich von der Sicherheit und Überzeugung der Kalkulation an die Bank ab, da diese sowohl Mindest- als auch Maximalbeträge für die Gewerbedarlehen festlegt. Das können z.B. 10.000-100.000 Euro für Laufzeiten von 48-60 Monaten sein. Teilweise dürfen auch zusätzlich öffentliche Fördermittel miteinbezogen werden.
Eine Besonderheit für Gewerbedarlehen ist auch der Abschluss einer Ausfallbürgschaft, die eine zusätzliche Absicherung des Kapitals für den Gewerbetreibenden gegenüber der Bank bedeutet, für die der Gewerbetreibende aber Gebühren (Avalgebühren) zahlen muss. Die Ausfallbürgschaft kann z.B. von einer Stadt übernommen werden, wenn diese daran interessiert ist, dass das Unternehmen regional ansässig wird oder weiterarbeitet.