Die Forderungsabtretung (Zession) ist eine Möglichkeit der Kreditbesicherung, die als abstrakte Kreditsicherheit bezeichnet wird. Die Abtretung von Forderungen wird als Kreditsicherheit sowohl im Privat- wie auch im Geschäftskundenbereich angewandt, wodurch Banken ihr Risiko bei Kreditvergaben reduzieren können.
Wird eine Forderungsabtretung vereinbart, gehen die Rechte des eigentlichen Gläubigers, der als Zedent bezeichnet wird, auf den neuen Gläubiger, den Zessionar, über. Der Schuldner, der die jeweilige Leistung zu erbringen hat, muss in die Abtretung nicht eingeweiht werden, denn die Zession kann still vereinbart werden. Nur dann, wenn es sich um eine offene Zession handelt, wenn also der Schuldner über die Abtretung schriftlich informiert wurde, ist die Zahlung von Leistungen schuldbefreiend nur noch an die Bank möglich.
Im Rahmen der Forderungsabtretung ist es beispielsweise möglich, die Rechte aus einer Lebensversicherung an die Bank abzutreten. Die Versicherungsgesellschaft muss dann bei Eintritt des Versicherungsfalls oder aber bei Ablauf des Vertrages an die Bank leisten, die dann hiermit die noch offenen Forderungen begleichen kann. Eventuell verbleibende Beträge stehen dann aber natürlich dem Kreditnehmer zur Verfügung.
Neben den Rechten aus einer Lebensversicherung ist es aber auch möglich, Ansprüche eines Unternehmens aus Kaufverträgen abzutreten. Die Rechte der Schuldner werden hierdurch nicht eingeschränkt, so dass weiterhin das Recht auf Aufrechnung oder die Möglichkeit von Einwänden bestehen. Solange die Abtretung nicht angezeigt wird, leisten die Schuldner nach wie vor an das jeweilige Unternehmen. Sollte der Kreditnehmer seine Kreditraten jedoch nicht mehr zahlen können und droht der Ausfall des Kredites, wird die Bank die Zession offenlegen, um die Rückführung des Darlehens aus den jeweiligen Ansprüchen ermöglichen zu können.
Bei der Forderungszession können je nach Vereinbarung nur einzelnen Forderungen abgetreten werden, aber auch die Abtretung spezieller Forderungen im Rahmen einer Mantelzession ist möglich. Wenn nicht nur bestehende, sondern auch künftige Forderungen abgetreten werden, spricht man von einer globalen Forderungsabtretung. Um zu prüfen, welche Forderungen im Einzelnen davon betroffen sind, ist die regelmäßige Aufstellung vorhandener Forderungen notwendig.