In der Thematik der Immobilienfinanzierung findet sich eine Form des Grundpfandrecht wieder, für die es verschiedene Bezeichnungen in der Finanzbranche gibt. Sowohl die Bezeichnung Globalgrundschuld ist eine geläufige Bezeichnung, wie auch die Bezeichnung Globalbelastung. Als eine Form des Grundpfandrechts ist die Globalgrundschuld eine Sicherheit für Darlehen durch Immobilien. Durch diese Sicherung kann der Kreditgeber im Falle einer ausbleibenden Rückzahlung des Kredits durch den Schuldner, die erforderliche Geldsumme aus den Wert der Immobilien bekommen.
Bei der Globalgrundschuld tritt nun der Sonderfall ein, dass hierbei nicht nur eine Immobilie mit einer Grundschuld belastet wird, sondern es findet eine übergreifende Belastung auf mehrere Grundstücke beziehungsweise Immobilien statt. Im Fall des Falles kann nun der Gläubiger die fehlenden Geldbeträge aus der Nutzung beziehungsweise der Verwertung einer bis aller in der Globalgrundschuld belastenden Immobilien fordern.
Genutzt wird eine solche Globalgrundschuld in der Regel vor allem beim Bau größerer Gebäudekomplexe wie beispielsweise einem Mehrfamilienhaus. Abgesichert wird die kostenintensive Finanzierung eines solchen Gebäudes dann durch eine Bank mit der Globalgrundschuld, wobei der Bauträger als Schuldner eingetragen wird. Jener verkauft in der Regel einzelne Wohnungen bereits während der Bauphase und nimmt dafür auch schon erste Anzahlungen entgegen, bevor die Wohnung fertig gestellt ist.
Hierbei ist es gängig, dass solche Teilzahlungen nur angenommen werden, wenn eine Freistellungserklärung der Bank des Bauträgers vorliegt. Jene besagt dann, dass bei voller Abzahlung der Kosten für die jeweilige Immobilie diese dann aus der Globalgrundschuld befreit wird.
Eine weitere übliche Verpflichtung der Bank ist bei Aufnahme einer Globalgrundschuld, dass bei Nichtfertigstellung der Immobilien die bereits geleisteten Anzahlungen der Wohnungskäufer durch die Bank zurückgezahlt werden oder aber es einen Vorzug beim Grundpfandrecht des Kreditinstituts des Käufers einräumt, welches den Kauf der Immobilie für den Käufer finanziert.