Die Grunderwerbsteuer ist eine so genannte direkte Steuer, die vor allem beim Erwerb (Kauf) eines Grundstückes oder einer Immobilie vom Erwerber (Käufer) zu zahlen ist. Die Bezeichnung basiert darauf, dass der Käufer einer Immobilie (ob einer Wohnung oder eines Hauses) auch das ganze oder den Teil von dem Grundstück, auf dem die Immobile gebaut ist, mitkauft (erwirbt). Zu zahlen ist die Grunderwerbsteuer jedoch nicht nur beim Kauf, sondern auch bei Erbpacht sowie bei der Schenkung oder der Erbschaft einer Immobilie.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird auf der Basis des im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreises festgesetzt und zwar in Prozenten davon. Geregelt wird die Grunderwerbsteuer vom Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
Die Höhe des Steuersatzes war bis Ende August 2006 bundesweit einheitlich. Seit dem 1. September 2006 darf jedes Bundesland den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst festsetzen. Derzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in den meisten Bundesländern 3,5 %, in einigen Bundesländern liegt sie darüber.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die im GrEStG exakt aufgelistet sind, ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen, wie z. B. wenn Käufer und Verkäufer Ehepartner sind, oder wenn der Kaufpreis den Betrag 2500 € nicht übersteigt. Falls der Käufer die Grunderwerbsteuer bis Fälligkeit nicht bezahlt, wendet sich das Finanzamt an den Verkäufer. Zumal für das Finanzamt sowohl Käufer als auch Verkäufer als Gesamtschuldner gelten. Es kann aber auch im Vertrag vereinbart werden, dass die Grunderwerbsteuer vom Verkäufer zu zahlen ist.
Die Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen Finanzamtes wird von dem Notar, der den Kauf beurkundet hat, per Kopie des Kaufvertrages über Kaufdatum und Kaufpreis informiert. Darauf erstellt das Finanzamt den Steuerbescheid und sendet ihn dem Käufer zu. Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, erst danach dürfen die Eigentumsumschreibung und der Grundbucheintrag vorgenommen werden.
Der Erwerb von Grundstücken und Immobilien im Ausland wird vom und nach der im jeweiligen Land geltenden Grunderwerbsteuer besteuert.