Grundpfandrechte kommen bei einer Immobilienfinanzierung zum Einsatz. Sie bilden in ihrer Gesamtheit die sachrechtlichen Grundlagen, die für Kreditsicherung von Nöten sind. Werden die Forderungen, die im Rahmen der Immobilienfinanzierung entstehen, nicht beglichen, kann das Finanzunternehmen diese durch das Grundstück und die Immobilie auslösen. Die Regelungen, die die Grundpfandrechte gestalten, sind in der Bundesrepublik Deutschland verschieden und hängen im Wesentlichen von den individuellen Definitionen der Finanzunternehmen ab.
Die Grundpfandrechte können heute in verschiedene Bereiche gegliedert werden. Zu dem wohl bekanntesten Segment gehört die Hypothek. Aber auch die Grundschuld und die Rentenschuld werden als Grundpfandrechte bezeichnet. Die einzelnen Gesetzgebungen, die bei diesen gelten, sind in dem BGB genauestens definiert. Das eigentliche Ziel der Grundpfandrechte ist es, ein Darlehen und dessen Summe zu sichern. In Hinblick auf die deutschen Gesetzgebungen handelt es sich bei diesen um dingliche Verwertungsrechte. Das heißt, dass ein Finanzunternehmen das Recht besitzt, eine Zwangsversteigerung in die Wege zu leiten, um die noch vorhandenen, nicht beglichenen Forderungen zu erhalten. Eine bevorzugte Stellung genießen die Inhaber dieser Rechte, also die Darlehensgeber. Mittlerweile handelt es sich bei der Hypothek um eine seltene Form. Überwiegend wird heute die Grundschuld verwendet, die wiederum auch aus dem Eintrag im Grundbuch hervorgeht.
Übereinstimmungen zwischen der Hypothek und der Grundschuld lassen sich bis heute vor allem in Bezug auf die vorhandenen Vorschriften erkennen. Kommt es zu der Zwangsversteigerung, die durch die Grundpfandrechte realisiert wird, haben die Darlehensnehmer keinen Anspruch mehr auf den vorhandenen Besitz. Vergleicht man die Grundpfandrechte zwischen den einzelnen Ländern lassen sich erhebliche Unterschiede bei den Einzelheiten erkennen. So kann in der Schweiz bis heute zwischen drei Formen der Grundpfandrechte unterschieden werden. In dem deutschen Nachbarland ist so weniger von einer Zwangsversteigerung die Rede. Eine solche wird in der Schweiz als Konkursverfahren bezeichnet. Die Grundpfandrechte sind in der Schweiz in dem ZGB geregelt. Die einzelnen Gesetze bilden die wichtigste Grundlage dieser Rechte.