Für die Absicherung von Baufinanzierungsdarlehen werden in der Regel Grundschulden ins Grundbuch eingetragen. Diese Grundschulden sichern die vorhandenen Darlehensschulden ab und erlauben der Bank, bei Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers eine Zwangsvollstreckung zu betreiben.
Wurde das Darlehen vollständig getilgt ist es möglich, die bestehende Grundschuld austragen und somit löschen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist die komplette Tilgung der vorhandenen Kreditschuld. In diesem Fall stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Diese bescheinigt, dass keine Darlehensverpflichtungen mehr vorhanden sind und die bestehenden Grundschulden hiermit gelöscht werden können.
Die Löschungsbewilligung wird seitens der Bank an den vom Kunden benannten Notar gesandt. Dort ist die Löschung der Grundschuld notariell zu bestätigen. Wurde die Unterschrift im Beisein des Notars geleistet, kann die Löschung dann ans Grundbuchamt weitergeleitet werden. Dort wird die Eintragung dann nach einer angemessenen Frist aus dem Grundbuch gelöscht. Bei einer späteren Einsichtnahme ins Grundbuch sind diese Daten zwar nicht komplett entfernt, aber wohl gerötet, so dass erkenntlich wird, dass keine Belastungen mehr auf dem Grundstück vorhanden sind. Dies kann unter anderem dann wichtig werden, wenn das Grundstück lastenfrei verkauft werden soll.
Die Kosten für die Austragung einer Grundschuld sind, ebenso wie die Kosten für die Eintragung bei Kreditaufnahme, allein vom Kunden zu tragen. Die Höhe der Notar- und Grundbuchkosten sind abhängig von der Höhe der Grundschuld. Sie betragen zwischen 150 – 300 Euro. Dabei ist zu beachten, dass es durchaus möglich ist, eine einmal eingetragene Grundschuld auch nach der Rückzahlung eines Darlehens bestehen zu lassen. Die Grundschulden können dann für die ehemals finanzierende Bank eingetragen bleiben, da sie nicht von einer Hauptschuld abhängig sind. Wird später eine erneute Kreditaufnahme benötigt, zum Beispiel für die Renovierung oder Modernisierung des Hauses, kann hierfür die bereits bestehende Grundschuld genutzt werden. So ist es möglich, die Kosten für die Löschung sowie für die Neueintragung zu reduzieren.