Wer ein Grundstück kaufen möchte, kann dies nicht immer aus eigener Tasche bezahlen. Dann heißt es, einen Kredit aufzunehmen. Zuerst einmal sollten verschiedene Banken zu einem Kredit befragt werden, denn die Konditionen sind je nach Bank unterschiedlich. Allerdings muss nicht immer die Bank mit den besten Konditionen gewählt werden, wichtig ist auch, wie gut sich der Kunde von der Bank beraten fühlt. Schließlich bindet er sich durch den Kredit für lange Zeit an die Bank, da muss die „Chemie“ zwischen Kunden und Bank, beziehungsweise Berater der Bank, auch stimmen.
Das Grundstück kann nun beispielsweise über ein normales Annuitätendarlehen finanziert werden. Dabei wird eine bestimmte Summe als Kredit aufgenommen, die monatlich inklusive der Zinsen abgezahlt wird. Meist wird als jährliche Tilgung ein Prozentsatz von ein bis zwei Prozent der gesamten Summe vereinbart. Hinzu kommen die Zinsen, die für die Summe anfallen. Die Kreditsumme fällt so um den jeweiligen Tilgungssatz. Im nächsten Jahr wird dann also die reduzierte Summe als Ausgangssumme genommen, von dieser werden die Tilgung und die Zinsen berechnet. Die monatlich zu zahlende Rate bleibt damit gleich, aber der Anteil der Tilgung und der Zinszahlungen verschiebt sich. Nach einer fest vereinbarten Zeit ist der Kredit dann getilgt.
Eine andere Möglichkeit der Finanzierung eines Grundstückes ist über einen Bausparvertrag, allerdings ist die Finanzierung damit nicht kurzfristig möglich, weil eine bestimmte Summe in den Bausparvertrag eingezahlt worden sein, muss, damit dieser in Anspruch genommen werden kann. Meist wird von etwa der Hälfte der gesamten Summe ausgegangen, die durch Eigenmittel schon aufgebracht worden sein muss. Die andere Hälfte wird dann zu einem besonders günstigen Zinssatz als Kredit angeboten. Innerhalb kurzer Zeit ist dieser Kredit dann abbezahlt und das Grundstück kann den Eigentümer endgültig wechseln. Übrigens dürfen die zusätzlichen Kosten neben dem eigentlichen Preis für das Grundstück nicht vergessen werden, wie etwa Notarkosten oder Gebühren für die Eintragung im Grundbuch, die für die Umschreibung berechnet werden.