Für die Finanzierung einer Immobilie benötigen die meisten Menschen in der Regel die Hilfe der Banken. Da diese ihr Geld aber nicht ohne eine Sicherheit verleihen, muss der Kreditnehmer über einen Notar im Grundbuch eine Grundschuld eintragen lassen. Als Alternative kommt aber auch eine Höchstbetragshypothek in Frage, die ebenfalls als dingliche Absicherung der Forderung im Grundbuch eingetragen werden muss.
Eine Höchstbetragshypothek ist vor allem für Darlehensnehmer interessant, die von ihrer Bank den Kreditbetrag nicht in einer Summe ausgezahlt bekommen wollen. Das kann zum Beispiel dann sein, wenn der Darlehensnehmer in einem ersten Schritt Geld für den Erwerb seiner Immobilie benötigt und im Laufe der Zeit für anstehende Modernisierungsmaßnahmen weitere Gelder von der Bank abrufen will.
Insofern wird für die kreditgebende Bank im Grundbuch eine Höchstbetragshypothek über einen Betrag eingetragen, der dem Darlehensnehmer erst im Laufe der Zeit vollständig ausgezahlt wird.
Für den Darlehensnehmer hat die Höchstbetragshypothek den Vorteil, dass er von seiner Bank die Zusicherung über die Zahlung weiterer Gelder hat, die noch nicht geflossen sind. In dem Wissen, dass er weitere Gelder benötigt, kann durch die Eintragung der Höchstbetragshypothek auf weitere Hypotheken verzichtet werden. Der Darlehensnehmer spart durch dieses Vorgehen Geld. Allerdings müssen die weiteren Gelder auch von dem Kreditinstitut gegeben werden, für den die Höchstbetragshypothek im Grundbuch eingetragen worden ist.