Inhaber eines Girokontos der HVB (HypoVereinsbank) haben die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen einen Dispokredit auf ihrem Konto eingeräumt zu bekommen. Besonders wichtig ist es dabei, dass auf dem Konto regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen eingehen. Die Art dieser Einkünfte ist dabei nebensächlich, sofern es sich um Lohn, Gehalt, Rente, Pensionszahlungen oder Mieteinnahmen handelt. Darüber hinaus muss der Inhaber des HVB Girokontos seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und über eine gute Bonität verfügen. Dies bedeutet, dass keine negativen Schufaeinträge vorhanden sein dürfen und dass die Kreditwürdigkeit positiv beurteilt wird. Für Selbstständige und Freiberufler kann die Hypovereinsbank laut eigenen Aussagen grundsätzlich keinen Dispokredit genehmigen, da hier die nötigen Sicherheiten in Form von regelmäßigen Einkünften fehlen.
Der HVB Dispokredit muss direkt bei einer Filiale der Bank beantragt werden. Dort können dann auch die genauen Konditionen und die Zinssätze erfragt werden. Laut eigenen Aussagen verfügt die HVB über ein bundesweites Netz von kompetenten Kundenberatern, die gern alle Fragen in einem persönlichen Gespräch vor Ort beantworten. Wird der Antrag auf einen Dispokredit positiv beschieden, dann steht er dem Kunden sofort zur Verfügung. Eine Bearbeitungsgebühr für die Bereitstellung wird von der HVB angeblich nicht erhoben. Für jeden Kontoinhaber wird die Höhe des Überziehungslimits individuell festgelegt. Sie kann im allgemeinen höchstens das Dreifache des Monatsnettoeinkommens betragen. Sind mehrere regelmäßige Einkünfte vorhanden, dann werden diese für die Festlegung des Dispolimits addiert.
Ein wichtiger Vorteil des Dispokredites gegenüber dem Ratenkredit ist, dass nur dann Sollzinsen gezahlt werden müssen, wenn er tatsächlich in Anspruch genommen wird. Die Tilgung des Dispos erfolgt direkt durch die auf dem Konto eingehenden regelmäßigen Zahlungen. Nach einem Geldeingang kann der HVB Dispokredit jederzeit wieder genutzt werden. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich immer, dass das eingeräumte Limit nicht ausgeschöpft oder gar überzogen ist. Mittel- und langfristig sollte jedoch immer versucht werden, das Konto auszugleichen und nicht dauerhaft im Minus stehen zu lassen, denn bei Verringerungen der Einkünfte ist die HVB jederzeit zur Kürzung oder gar zur Kündigung des eingeräumten Dispolimits berechtigt.
Auch Studenten, die ihr Girokonto bei der HVB führen, können einen Dispokredit beantragen. Voraussetzung dafür sind regelmäßige Einnahmen in Form von BAföG und/oder Elternunterhalt.