Der Begriff Hypothekenkredit steht für auf Immobilien besicherte, langfristige Kredite und müsste korrekter weise umgewandelt werden in „Grundschuldkredit“, denn die Hypothek, die dieser Kreditart ihren Namen gab, ist weitgehend abgelöst worden durch die Grundschuld. Ursächlich dafür ist die fehlende Flexibilität der Hypothek. deren Bestand zwingend an die zu Grunde liegende Forderung gebunden ist und die somit auch nur zusammen mit der Forderung auf Dritte übertragen werden kann. Die Grundschuld hingegen ist abstrakt und besteht unabhängig von einer Forderung. Die Verbindung von Kredit und Sicherheit wird bei einer Grundschuld im Rahmen des Darlehensvertrages oder in einer gesonderten Zweckbestimmungserklärung hergestellt. Die Grundschuld ist damit immer wieder als Kreditsicherheit einsetzbar.
Zum Wesen eines so genannten Hypothekenkredites zählt neben der Besicherung auf einer Immobilie auch die lange Laufzeit, die je nach Zinslage bei der üblichen Tilgungshöhe von anfänglich einem Prozent pro Jahr mehr als dreißig Jahre betragen kann. Der scheinbare Widerspruch zwischen der einprozentigen Tilgung, die rechnerisch eine Laufzeit von einhundert Jahren vermuten lässt, und der tatsächlichen Laufzeit von fünfundzwanzig bis dreißig Jahren erklärt sich aus einer weiteren Besonderheit des Hypothekenkredites: Er wird in der Regel als Annuitätendarlehen zur Verfügung gestellt, das heißt, die zu zahlende Rate, die anfänglich tatsächlich nur den vertraglich vereinbarten Tilgungssatz beinhaltet, verändert sich bis zum Zinsanpassungstermin nicht in der Höhe, aber in ihrer Zusammensetzung: Der Zinsanteil wird mit jedem getilgten Euro niedriger, entsprechend steigt der Tilgungsanteil. Anders verhält sich der Darlehensverlauf bei einem als Tilgungsdarlehen ausgereichten Hypothekenkredit; hier bleibt die absolute Tilgung unverändert, dementsprechend wird die Gesamtbelastung im Laufe der Zeit niedriger. Um die Laufzeit nicht tatsächlich auf einhundert Jahre auszuweiten, ist bei Tilgungsdarlehen eine einprozentige Tilgung nicht verhandelbar.
Neben der langen Laufzeit bietet das Hypothekendarlehen noch einen unschlagbaren Vorteil zu allen anderen Kreditarten: Durch die angebotenen Zinsfestschreibungszeiten von bis zu zwanzig Jahren erlauben sie eine ungewöhnlich langfristige Finanzplanung, die angesichts des in der Regel hohen Anteils der Rückzahlungsraten am Gesamteinkommen des Kreditnehmers auch notwendig ist. Zum Ablauf der Zinsfestschreibung können mit der finanzierenden Bank neue Konditionen über wieder viele Jahre verhandelt werden; möglich ist dann auch die Gesamt- oder Teilrückzahlung oder die Umschuldung des Restkredites durch ein anderes Institut. Während der Zinslaufzeiten ist eine Rückzahlung eines Hypothekendarlehens grundsätzlich nicht möglich. Sollte die Bank das Darlehen vorzeitig zurücknehmen, darf sie eine Rücknahmeentschädigung verlangen, die den entstehenden Refinanzierungsschaden zuzüglich des entgangenen Gewinns der Bank widerspiegelt.