Viele Verbraucher benötigen zur Überbrückung kurzfristiger Engpässe oder diverser Anschaffungen gelegentlich ein Darlehen. Auch bei der Finanzierung eines eigenen Hauses oder der Eigentumswohnung müssen Verbraucher in der Regel auf langfristige Baufinanzierungsdarlehen zurückgreifen. Banken prüfen bei der Vergabe von Darlehen verschiedenste Dinge, die dann darüber entscheiden, ob ein Darlehen vergeben wird oder nicht. Ein Punkt, welcher geprüft wird, ist die Kapitaldienstfähigkeit.
Die Zins– und Tilgungsraten, welche vom Darlehensnehmer erbracht werden müssen, nennt man Kapitaldienst. Der Begrifft umschreibt den Dienst, den der Darlehensnehmer für das Darlehen erbringen muss. Die Kapitaldienstfähigkeitsprüfung ist eine umfangreiche Einnahmen- / Ausgabenrechnung. Hierbei werden alle Einkünfte der Darlehensnehmer berücksichtigt. Von den Einkünften werden alle Kosten, wie etwa die Miete und Kosten für Versicherungen und die Lebenshaltung, abgezogen. Auch schon vorhandene Kapitaldienste für bestehende Darlehen werden in dieser Rechnung berücksichtigt.
Für das neu zu vergebende Darlehen vereinbaren Kunde und Bank eine monatliche Rate (Kapitaldienst). Bleibt bei der Einnahmen–Ausgabenrechnung weniger als diese monatliche Rate übrig, so ist die Kapitaldienstfähigkeit nicht darstellbar und das Darlehen kann nicht vergeben werden. Bleibt die Rate oder sogar mehr übrig, so vergeben Kreditinstitute das Darlehen, wenn keine anderen gravierenden Negativmerkmale vorliegen.
Die Fähigkeit zur Erbringung des Kapitaldienstes ist eine der wichtigsten Prüfungskriterien bei der Vergabe von Darlehen. Gerade bei der Vergabe langfristiger Baufinanzierungsdarlehen ist es wichtig, dass die Kapitaldienstfähigkeit voll gegeben ist, da sich die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Darlehensnehmer während der langen Rückzahlungsphase ändern können.