Unter dem Begriff Kreditaufstockung ist die Erhöhung eines bereits bestehenden Kredites zu verstehen. Die Gründe für eine Kreditaufstockung sind ebenso vielzählig wie die einer Kreditneuaufnahme. Der Vorteil der Kreditaufstockung gegenüber der Liquiditätsbeschaffung durch einen Neukredit liegt in der besseren Überschaubarkeit der Verbindlichkeiten und – bei einem Raten- oder Annuitätenkredit – der monatlich anfallenden Raten. Für die ausreichende Bank bedeutet die Kreditaufstockung gleichzeitig etwas weniger Bearbeitungsaufwand, denn zumindest einige technische Erfordernisse wie die Kontoeröffnung inklusiver der Legitimationsprüfung sind nicht erneut notwendig. Der Kunde muss entsprechend weniger Formalitäten erfüllen.
Zur Kreditaufstockung eignen sich vom Dispokredit über den Avalkredit für die neue Mietbürgschaft alle Kreditarten inklusive der Raten-Konsumentenkredite und der grundschuldgesicherten Immobiliendarlehen. Die Aufstockung des Dispokredites bietet sich allerdings nur dann zur Deckung des kurzfristig notwendigen Finanzbedarfs an, wenn absehbar ist, dass der erhöhte Kreditteil relativ kurzfristig durch erwartete Geldzuflüsse auch wieder getilgt werden kann, ansonsten ist diese für kurzfristige Überziehungen vorgesehene Kreditart nicht geeignet und viel zu teuer. Über einen längeren Zeitraum benötigte zusätzliche Liquidität sollte durch entsprechend befristete Kreditarten sichergestellt werden.
Der Ratenkredit kommt für eine Kreditaufstockung in Frage, wenn die Zinsen, die üblicherweise bei der Krediterstaufnahme für die gesamte Laufzeit festgeschrieben wurden, noch marktüblich sind. Unterschiedliche Zinssätze für den Ursprungs- und den Aufstockungsteil in einem Vertrag sind nicht möglich. Sofern die gleichen Konditionen nicht mehr angeboten werden können, wird die Bank in der Regel eine Auflösung des alten Vertrages und eine Neuausreichung in der gewünschten Höhe vornehmen. Die Gesamtlaufzeit kann in diesem Fall neu bestimmt werden. Eventuell bestehende Sicherheiten würden dann auf den neuen Kredit übertragen, bei durch die Aufstockung entstehenden unbesicherten Anteilen können je nach Bonität des Kunden weitere Sicherheiten notwendig werden.
Bei einem Immobiliendarlehen sind Aufstockungen innerhalb der Kreditlaufzeit, aber nur jeweils zum Ende einer Zinsfestschreibungsperiode, also zum Zinsanpassungstermin, möglich. Hier kann bei entsprechender Bonität und seitens der Bank unveränderter Sicherheitenbewertung der getilgte Darlehensteil neu valutiert werden; in diesen Fällen wird entweder ein neuer Darlehensvertrag oder aber eine Ergänzung zum alten Darlehensvertrag notwendig. Der Vorteil der Neuvalutierung oder Aufstockung eines Immobiliendarlehens liegt in der kostengünstigen Abwicklung: Die zur Besicherung des Aufstockungsbetrages benötigte Grundschuld ist bereits eingetragen und kann problemlos revalutiert werden, sofern die Bank sich nicht einem nachrangigen Grundschuldgläubiger gegenüber verpflichtet hat, genau das nicht zu tun.
Eine Kreditaufstockung ist wirtschaftlich immer eine Kreditneuausreichung; dementsprechend wird die Bank in jedem Fall eine erneute Bonitätsprüfung vornehmen.