Jeder Mensch, der Kreditschulden mit sich herumträgt, geht anders damit um. Der eine quält sich und hofft, dass der Kredit bald abgezahlt ist und wieder anderen ist es nahezu egal, wie hoch ihre Kreditschulden sind. Denn für sie gehören Kredite zum Leben dazu. Und so ist es auch nicht selten, dass zuweilen mehrere Kredite gleichzeitig bedient werden müssen.
Aber ganz gleich, welche Einstellung jeder einzelne Kreditnehmer zu seinen Kreditschulden hat, eines ist ganz sicher: Kreditschulden müssen zurückgezahlt werden. Und da ist es nicht egal, wann das sein wird. Vielmehr vereinbart der Kreditnehmer mit seiner Bank bei Abschluss des Kreditvertrages eine bestimmte Laufzeit, in deren Verlauf er den Kredit zu tilgen hat. Wie die Zahlung der Raten erfolgt, ob monatlich oder vierteljährlich, ist ebenfalls im Kreditvertrag geregelt. Bei einem Konsumkredit wird in der Regel eine monatliche Zahlungsweise vereinbart, während es bei Immobilienkrediten schon mal vorkommt, dass die Banken den Kunden eine vierteljährliche Zahlungsweise anbieten.
Sollte es dennoch einmal passieren, dass ein Kreditnehmer die Abzahlung der Kreditschulden nicht mehr leisten kann, dann soll er auf alle Fälle das Gespräch mit seiner Bank suchen und um eine Aussetzung der Ratenzahlung bitten. Denn gemeinhin ist es leichter eine Lösung zu suchen, wenn der finanzielle Engpass erst aufgetreten ist als zu warten, bis die Banken die Zahlung der Kreditraten anmahnen. Sollte das nämlich geschehen, kann die Bank nach zweimaliger schriftlicher Mahnung den Kredit kündigen mit der Folge, dass der Kreditnehmer die restliche Summe aus seinem Kredit sofort zurückzahlen muss. Sollte ihm das nicht möglich sein, kann die Bank im Wege der Gehaltspfändung bzw. auf dem Klageweg mit anschließender Vollstreckung den ausstehenden Betrag einfordern.
Ist das nicht schon schlimm genug, wird außerdem die Schufa über den gekündigten Kredit informiert was bedeutet, dass der Kreditnehmer in der Zukunft erhebliche Schwierigkeiten haben wird, erneut einen Kredit zu bekommen.