Kreditabschlussgebühren sind solche Gebühren, die vom Kreditgeber beim Abschluss eines Kreditvertrages berechnet werden. Meist werden sie vom Kreditgeber direkt einbehalten.
Das Thema „Kreditabschlussgebühr“ ist heikel und sehr umstritten. Viele Banken haben in der Vergangenheit eine solche Gebühr bei Abschluss von Kreditverträgen kassiert. Im Allgemeinen beträgt die Kreditabschlussgebühr ein Prozent der Kreditsumme. Da die Abschlüsse sich manchmal im sechsstelligen Bereich bewegen, laufen diese Kreditabschlussgebühren dann einschließlich der Zinsen zu Beträgen von oft über 1000 Euro auf.
Viele Kreditnehmer fragen sich dann, ob solche Summen tatsächlich im Verhältnis zum Aufwand stehen, der dem Kreditgeber entsteht. Bislang gibt es keinen höchstrichterlichen Spruch, der hier eindeutige Grenzen setzt. Es mehren sich aber Hinweise, dass eine solche Kreditabschlussgebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts zu suchen hat, da es sich hierbei regelmäßig um eine Provision handelt. Insofern kann ein Kreditnehmer also immer versuchen, eine Kreditabschlussgebühr als unrechtmäßige Provision zurückzufordern.
Etwas anders verhält es sich bei den Abschlussgebühren im Bereich der Bausparverträge. Einige Musterklagen von Verbraucherzentralen führten bislang nicht zu dem Erfolg, dass die Abschlussgebühren als unzulässig eingestuft werden. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass für die üblicherweise ein Prozent betragende Abschlussgebühr keinerlei Gegenleistung geboten werde. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die weitere Rechtsprechung entwickelt.
Für normale Kreditverträge empfiehlt es sich nach dem derzeitigen Stand, die Unterlagen genau auf derartige Kreditabschlussgebühren zu prüfen. Im Zweifelsfall kann es sich lohnen, über diesen Posten zu verhandeln, da er keineswegs zwingend ist. Auch in anderer Hinsicht bestehen bei der Kreditabschlussgebühr Unterschiede zwischen Kredit- und Sparverträgen einerseits und Bausparverträgen andererseits.
Beim Kreditvertrag werden die Kreditkosten durch die Abschlussgebühr höher als sie durch den Nominalzinssatz angegeben werden. Diese Kosten werden also nur im Effektivzins berücksichtigt.
Beim Bausparvertrag hingegen werden die Zinsen aufgrund der Abschlussgebühr geringer als der angegebene Zinssatz es erwarten lässt. Durch staatliche Zulagen fällt am Ende aber die Verzinsung dennoch höher aus als der angegebene Nominalzins.