Der die geläufigste Kreditart im Finanzbereich ist das Darlehen. Hierbei handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Überlassung von Geld – allerdings kann es sich auch um Waren handeln und die Bezeichnung Sachdarlehen hierfür genutzt werden. Im Regelfall wird für das Darlehen dann eine entsprechende Tilgungsvereinbarung fixiert, die dann fast immer schriftlich verfasst wird. Aber auch eine mündlich vereinbarte Tilgungsvereinbarung ist rechtlich bindend. Für die Darlehenstilgung bei Banken wird für den Kreditnehmer ein Konto eingerichtet, auf der dann die Ratenzahlungseingänge gebucht werden.
Barkredite sind Kredite, bei denen eine bestimmte Kreditlinie auf einem bereits bestehenden oder gesondert eingerichteten Konto gewährt werden. Der Dispositionskredit oder der Wertpapierkredt sind Beispiele für diese Kreditform. Im Regelfall wird die Kreditlinie für einen vereinbarten Zeitraum gewährt und diese kann dann während der Laufzeit nach Bedarf ausgeschöpft werden. Neben der Gesamtbefristung gibt es hier keine konkreten Vereinbarungen hinsichtlich der Rückführung.
Die Kreditleihe bezeichnet Avialkredite, Akkreditivkredite und Akzeptanzkredite, bei denen die Bank ihre eigene Kreditwürdigkeit für Geschäfte zur Verfügung stellt, um diese – einer Bürgschaft ähnlich – abzusichern.
Der Abrufkredit stellt einen finanzielle Rahmen zur Verfügung, bei dem der Kreditnehmer die Rückzahlung frei wählen kann und lediglich Zinsen für die Inanspruchnahme genommenen Geldleistungen zahlt. Die Kreditkarte ist ein gutes Beispiel für den Abrufkredit.
Ähnlich funktioniert der Rahmenkredit, bei dem einem Kreditnehmer auch ein finanzieller Rahmen zur individuellen Ausschöpfung zur Verfügung gestellt wird. Hier wird allerdings im Regelfall ein zeitliches Limit für die komplette Begleichung festgelegt.