Es ist nicht besonders leicht, als Selbständiger Kredit mit guten Konditionen zu erhalten. Im allgemeinen lässt sich die wirtschaftliche Bonität, die am Ende ausschlaggebend für die Kreditvergabe durch die Bank ist, nicht so einfach prüfen wie bei Angestellten oder Arbeitern. Während bei diesen Kunden ein Gehaltsnachweis oder teilweise sogar ein Blick auf die Kontoauszüge der vergangenen Monate genügt, ist es für Selbständige wesentlich komplizierter, ihre Einkommensverhältnisse zu erläutern. Dazu sollte man verschiedene Unterlagen vorlegen können, etwa eine Bilanz des vergangenen Geschäftsjahres oder wenigstens eine einfache Gewinn und Verlust-Rechnung (GuV-Rechnung). Das gilt auch in besonderen Fällen, etwa wenn man als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH gleichzeitig Angestellter und Eigentümer eines Unternehmens ist.
Die Auswertung des Geschäftsbetriebs ist jedoch nur bedingt aussagekräftig. Er betrifft in erster Linie die Vergangenheit, die Entwicklung in der Zukunft muss auf dieser Grundlage vorausgesagt werden. Natürlich sind auch die Gehälter eines Arbeitnehmers nicht garantiert, schließlich kann dieser zum Beispiel gekündigt werden oder das jeweilige Unternehmen kann sogar Konkurs anmelden. Trotzdem ist es in diesem Fall leichter, aus der Vergangenheit auf die Zukunft zu schließen, zudem dienen künftige Gehälter gleichzeitig als Sicherheit.
Die Prüfung der bei Selbständigen nötigen Unterlagen bedeutet für die Bank einen höheren Aufwand. Manche Kreditinstitute scheuen diesen, das gilt vor allem für Direktbanken, deren Geschäftsmodell auf einer strikten Standardisierung beruht.
Als Selbständiger ist man dagegen meistens auf individuelle Prüfung der vorhandenen Unterlagen angewiesen. Um dem Bankberater eine gewisse Grundlage bieten zu können, sollte man mindestens seit einem Jahr selbständig arbeiten und die Geschäftstätigkeit mit Zahlen belegen können. Sollte es absehbar sein, dass die Prüfung der Unterlagen und des Kreditantrags einen hohen Aufwand darstellt, berechnen einige Banken dafür eine eigene Gebühr, die allerdings mit den Gebühren für den eigentlichen Kredit verrechnet wird, wenn es tatsächlich zum Vertrag kommt. Bei den Zinsen gibt es dagegen in aller Regel keine Unterschiede. Hier erhalten Selbständige die gleichen Konditionen wie Gehaltsempfänger.