Jeder Kreditkarteninhaber bekommt von der Bank, die die Karte ausgegeben hat, einen individuellen Verfügungsrahmen eingeräumt. Innerhalb dieses Verfügungsrahmens kann der Karteninhaber regelmäßig Sollumsätze durchführen. Dass heißt die Kreditkarte kann solange durch Bezahlvorgänge oder Bargeldverfügungen belastet werden, bis der Verfügungsrahmen einer Kreditkarte ausgeschöpft ist.
Bei der Bemessung des Verfügungsrahmens einer Kreditkarte gibt es je nach Bank große Unterschiede. Viele Banken räumen allen Kreditkarteninhabern einen pauschalen Verfügungsrahmen ein, der zum Beispiel bei 500 Euro liegen kann. Andere Institute legen den Verfügungsrahmen einer Kreditkarte individuell fest (das ist die Regel). Hierbei wird das dem Kreditkarteninhaber zur Verfügung stehende monatliche Nettoeinkommen zu Grunde gelegt. In der Regel beträgt der Verfügungsrahmen einer Kreditkarte dann zum Beispiel das zwei oder dreifache des Einkommens. andere Institute erhöhen den Verfügungsrahmen stetig, sodass der Verfügungsrahmen einer Kreditkarte irgendwann ein Vielfaches des monatlichen Einkommens beträgt.
Ein hoher Verfügungsrahmen hat dabei sicherlich den Nachteil einer geringeren Kostenkontrolle. Auch im Missbrauchsfall ist es sicherlich ärgerlich, wenn es um exorbitant hohe Summen geht. Überhaupt ist es fraglich, ob man als Kreditkarteninhaber überhaupt einen monatlichen Verfügungsrahmen haben möchte. Eventuell kann es sich daher lohnen, den verfügungsrahmen auf null zu setzen und vor der Verfügung entsprechendes Guthaben auf das Kartenkonto einzuzahlen.