In einem Kreditvertrag werden sowohl Pflichten für die Bank wie auch Pflichten für den Kreditnehmer vereinbart. Zu den Pflichten der Bank gehört unter anderem, die vereinbarte Kreditsumme zum Auszahlungszeitpunkt vorzuhalten, der Kreditnehmer hingegen verpflichtet sich zur Zahlung der monatlichen oder quartalsweisen Kreditraten. Werden diese Kreditraten nicht mehr gezahlt, droht die Kreditkündigung durch die Bank. Eine solche Kreditkündigung wird aber natürlich nicht bei einmaligem Ratenverzug ausgesprochen, sondern erst nach Ablauf gewisser Fristen.
Kreditnehmer, die mit einer Kreditrate im Verzug sind, werden von ihrer Bank entsprechend angemahnt. Nach dem Mahnschreiben für die erste Rate hat der Kreditnehmer dann zwei Wochen Zeit, den Ausgleich vorzunehmen. Erfolgt kein Ausgleich, wird 14 Tage nach der ersten Mahnung die zweite Mahnung verschickt. Auch hierfür verbleiben dann zwei Wochen Zeit für den Ratenausgleich. Erst dann, wenn auch diese Frist nicht eingehalten wurde, wird die Bank die dritte Mahnung und schließlich die Kreditkündigung versenden. Eine Kreditkündigung ist erst dann möglich, wenn der Kreditnehmer mit drei aufeinander folgenden Kreditraten in Verzug ist oder der Bank mehr als fünf Prozent der ursprünglichen Kreditsumme schuldet.
Wie anhand dieser Ausführungen deutlich wird, muss das Mahnverfahren der Bank erneut starten, wenn der Kreditnehmer zwischenzeitlich einen Ausgleich vornimmt. Somit ist es Kreditnehmern möglich, das Mahnverfahren der Bank in die Länge zu ziehen und damit die Kreditkündigung durch die Bank zu verzögern. Mit einem Rückstand von mehr als fünf Prozent der Darlehenssumme wird die Bank dann allerdings dennoch die Kündigung aussprechen.
Die Kreditkündigung durch die Bank bedeutet, dass der Kredit sofort in voller Höhe zur Rückzahlung fällig ist. Kreditnehmer, die dies nicht leisten können, müssen mit der Verwertung der zur Verfügung gestellten Sicherheiten rechnen. Sofern keine Sicherheiten vorhanden sind, kann die Bank die offenen Forderungen auch pfänden, und zwar sowohl über eine Lohnpfändung wie auch über eine Kontopfändung.