Wenn ein Kredit aufgenommen wird, muss dieser in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Die Höhe der Raten und der Zahlungstermin werden vertraglich zwischen der Bank und dem Kreditnehmer schriftlich festgehalten. Der Kreditnehmer ist an diesen Vertrag gebunden.
Durch unvorhersehbare Umstände wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder durch Krankheit kann die Situation eintreten, dass der Kreditnehmer mit den Kreditraten in Verzug gerät. Beschränkt sich dieser Kreditratenverzug lediglich auf eine Rate, werden keine weiteren Maßnahmen von Seiten der Bank zu erwarten sein. Voraussetzung ist natürlich, dass die Rate auch gezahlt wird.
Schwierig wird es allerdings, wenn die Zahlung der Rate völlig ausbleibt. Die Bank wird dann kurzerhand ein Mahnschreiben an den Kreditnehmer verschicken. Jetzt sollte spätestens reagiert werden und das Gespräch mit der Bank gesucht werden. Denn ein Kreditratenverzug kann zu einer fristlosen Kündigung des Kredites führen.
Reagiert der Schuldner nicht auf das Mahnschreiben, erfolgt von Seiten der Bank ein zweites Schreiben mit einer Frist zum Ausgleich des Kontos. Wird auch hierauf nicht reagiert, kann die Bank die Kündigung des Kredites androhen. Erfolgt auch hierauf keine Reaktion oder kann der Schuldner die Raten nicht mehr zahlen, erfolgt eine Kündigung des Kredites wegen Kreditratenverzug durch die Bank. Der Schuldner hat dann nur noch wenig Zeit, die Gesamtsumme aufzubringen und den Restkreditbetrag zu bezahlen, bevor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.