Bei der Vergabe von Krediten wird zwischen der Bank und dem Kreditnehmer ein Zeitpunkt, die sogenannte Kreditvaluta, vereinbart, an dem der Kreditbetrag zur Auszahlung gelangt. Die Kreditvaluta regelt somit, ab wann die Berechnung der Zinsen beginnt, aber auch, wie hoch der Kredit zu einem gewissen Zeitpunkt noch valutiert.
Ist bei einem Konsumentenkredit die Höhe der Kreditvaluta eher uninteressant, da die Laufzeit des Kredites überschaubar ist und wenn überhaupt eher dem Interesse des Kreditnehmers geschuldet ist, so ist das bei der Immobilienfinanzierung etwas anders. Da die Berechnung zwar meist über 25 bis 30 Jahre geht, die Kreditgeber den Zinssatz aber für weitaus weniger Jahre garantieren – meist sind es 10 Jahre -, ist die Höhe der Kreditvaluta nach Ablauf der Zinsbindung schon interessanter. An diesem Wert orientiert sich die Kreditvaluta der nächsten Finanzierungsrunde und der Kreditnehmer hat vor Abschluss der Verträge für die Anschlussfinanzierung die Möglichkeit, durch eine Sondertilgung die Kreditvaluta zu reduzieren und somit in der Folge auch die Raten für seine Anschlussfinanzierung.
Nach der Kreditvaluta richtet sich aber auch die Höhe der Verzugszinsen. Diese werden fällig, wenn der Kreditnehmer aus irgendeinem Grund mit der Zahlung der Kreditraten in Rückstand gerät. Außerdem ist die Kreditvaluta der Richtwert für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig ablösen möchte, in dem er eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber zahlen muss.