Wurde ein Kredit abgeschlosen, gelten die im Kreditvertrag benannten Konditionen sowohl für den Zinssatz als auch für die Kreditrate über die gesamte Laufzeit. Dies gilt auch dann, wenn der Kreditnehmer heiratet.
Wurde der Kredit nur von einem der beiden Ehepartner aufgenommen, bleibt er somit auch nach der Hochzeit alleiniger Kreditnehmer. Eine Klausel, wonach der neue Ehepartner in die Verbindlichkeiten aus dem Kredit eintritt, gibt es nicht. Da sich die finanzielle Situation durch zwei Einkommen in der Regel sogar verbessert, wird die Bank keine Veränderungen vornehmen. Der Kreditnehmer ist für die Begleichung seiner offenen Raten somit weiterhin allein verantwortlich. Sollte im Zuge der Hochzeit eine Namensänderung erfolgt sein, muss die Bank hiervon unterrichtet werden. Ein Anschreiben, dem die Kopie der Heiratsurkunde bzw. der neue Personalausweis beigelegt ist, ist dabei ausreichend.
Haben die jetzigen Ehepartner den Kredit bereits vor ihrer Hochzeit gemeinsam aufgenommen, wird sich auch an diesem Kreditvertrag grundsätzlich nichts ändern. Außer der Namensänderung werden auch hier keine weiteren vertraglichen Korrekturen erfolgen. Die Kreditraten sind wie schon vor der Hochzeit von beiden Partnern zu tragen. Sofern einer der Partner keine Zahlungen mehr leisten kann, wird sich die Bank an den anderen Kreditnehmer wenden, um ihre Verbindlichkeiten beglichen zu bekommen.
Wie sieht es nach der Hochzeit aus?
Anders ist es jedoch, wenn nach der Heirat ein neuer Kredit aufgenommen werden soll. Viele Banken vergeben ihre Kredite an Ehepaare nur noch dann, wenn beide Partner als Kreditnehmer auftreten. Somit sind auch beide Partner in der Haftung, was das Risiko der Bank natürlich reduziert. Soll der Kredit nur an einen der beiden Partner vergeben werden ist das oft nur noch dann möglich, wenn dieser ein ausreichend hohes Einkommen nachweisen kann, mit dem er sowohl seine Familie als auch sich selbst unterhalten kann. Aufgrund der hohen Lebenshaltungspauschalen der Banken ist dies jedoch eher selten.
Die Kreditvergabe an Eheleute kann sich gegenüber der Kreditvergabe an Einzelpersonen jedoch auch vorteilhaft auswirken, und zwar dann, wenn zwei Einkommen erzielt werden. Durch diese beiden Einkommen steigen das monatlich zur Verfügung stehende Einkommen und dadurch oft auch der Haushaltüberschuss. Dies hebt zum einen die Bonität, zum anderen fällt das Scoring besser aus. Dies hat dann positive Auswirkungen auf den Zinssatz, der bei vielen Ehepaaren niedriger daher ist.