Jede Kreditvereinbarung zwischen Bank und Kunde wird nach einer mündlich getroffenen Vereinbarung auch schriftlich festgehalten. Das hat den Grund, dass im Falle von Missverständnissen jede Vertragspartei sich auf den Inhalt des Kreditvertrages berufen kann und so Unstimmigkeiten wie Laufzeit, Höhe der Raten und Zahlungsbedingungen von vornherein geklärt werden können. Von daher ist eine einseitige Abänderung des Vertrages nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners möglich. Das bezieht sich sowohl auf das zeitweise Aussetzen der Raten wie auch der Wunsch des Kreditnehmers auf Änderung der Laufzeit des Kredites, unabhängig ob eine Verkürzung oder Verlängerung gewünscht wird.
Ist eine Laufzeitverkürzung eher dann gewünscht, wenn der Kreditnehmer seinen Kredit durch Zahlung einer Schlussrate vorzeitig tilgen möchte, er aber eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten muss, kann eine Laufzeitverlängerung unterschiedliche Motivationen haben. So ist es denkbar, dass der Kreditnehmer die vereinbarten Raten nicht mehr in voller Höhe zahlen kann, weil er aufgrund seines Einkommens nicht mehr genügend Geld zur Verfügung hat. Da die Bank ein Interesse an einer vollständigen Rückzahlung des Kredites hat, wird sie die Laufzeit des Kredites verlängern mit der Folge, dass die monatliche Kreditrate gesenkt wird.
Eine andere Möglichkeit zur Laufzeitverlängerung besteht in der sogenannten Umschuldung. Hier werden mehrere Kredite des Kreditnehmers zusammengefasst mit der Folge, dass einer der vorhandenen Kredite von der Kreditsumme aufgestockt wird und sich die Laufzeit verlängert.
Wie erwähnt, ist eine Laufzeitverlängerung eines Kredites durchaus möglich und ehe die Banken ganz auf ihr Geld verzichten, werden sie dieser auch zustimmen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass eine Laufzeitverlängerung nur mit einem höheren Zins zu erhalten ist und je nach Anbieter sogar eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu entrichten ist. Von daher sollte sich ein Kreditnehmer überlegen, ob er bei einer Kreditbeantragung nicht von vornherein eine längere Laufzeit vereinbart, um eine niedrigere Monatsrate zu zahlen. Eine Laufzeitverlängerung sollte wirklich nur im Notfall in Betracht gezogen werden.