Das Leasing ist eine Finanzierungsform, die immer beliebter wird. Wurde das Leasing noch vor Jahren vornehmlich von Geschäftskunden und Selbstständigen genutzt, die die Leasingbeiträge als Geschäftsausgaben steuerlich geltend machen konnten, werden jetzt auch immer mehr Verträge von Privatkunden abgeschlossen.
Die Beliebtheit des Leasings ist vor allem dadurch begründet, dass die monatlichen Aufwendungen für die Finanzierung des Fahrzeugs relativ gering sind. Dafür erwerben Autokäufer jedoch nie Eigentum an ihrem Auto, denn die Leasingraten sind mit Mietzahlungen vergleichbar. Die monatliche Belastung orientiert sich dabei am Fahrzeugwert abzüglich einer Anzahlung zu Beginn des Vertrages sowie dem Restwert am Laufzeitende.
Ist die Laufzeit des Vertrages abgelaufen, erfolgt die Endabrechnung beim Leasing. Durch die oben genannte Ermittlung der Monatsbelastung muss am Ende der Laufzeit natürlich ein gewisser Restwert des Fahrzeugs verbleiben, der bei der Endabrechnung überprüft wird. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob die im Leasingvertrag benannte Kilometeranzahl (sofern vorhanden) nicht überschritten wurde, auch wird der Fahrzeugzustand genau begutachtet. Sollte das Fahrzeug Mängel wie etwa Steinschläge, Kratzer oder gar Beulen aufweisen, muss der Leasingnehmer hierfür aufkommen, denn der Restwert wird hierdurch stark beeinflusst.
Nicht immer sind die Leasingnehmer mit der vom Leasinggeber durchgeführten Überprüfung des Fahrzeugs einverstanden. Oftmals sind nämlich hohe Zusatzzahlungen fällig, wenn Mängel entdeckt werden. Um sicher zu sein, dass die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird, kann auch ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der das Fahrzeug nochmals bewertet.