In der Regel wird beim Abschluss eines Leasingvertrages eine Leasingsonderzahlung vereinbart, in etwa vergleichbar mit der Anzahlung bei einer Fahrzeugfinanzierung.
Der Leasingnehmer kann mit einer hohen Leasingsonderzahlung, die auch die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens sein kann, die Höhe seiner Leasingraten stark beeinflussen. Je höher die Leasingsonderzahlung, desto geringer die Raten. Bei Kleinwagen kann eine Leasingsonderzahlung von 25 oder gar 30 Prozent des Kaufpreises die Rate so beeinflussen, dass während der Leasingzeit monatlich nur 49 Euro Leasingrate zu zahlen sind. Damit werben auch viele Händler, um Neukunden für Leasingverträge zu gewinnen.
Viele Leasinggesellschaften machen die Leasingsonderzahlung in einer bestimmten Höhe zur Vertragsbedingung, besonders dann, wenn ihnen die Bonität des Leasingnehmers nicht ausreicht, um ein Leasing ohne Leasingsonderzahlung zu genehmigen. Mit der erhobenen Leasingsonderzahlung sichert sich der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer gegen mögliche Risiken ab. Wird ein Leasingvertrag allerdings während der Vertragslaufzeit durch den Leasinggeber gekündigt, wird die bereits geleistete Leasingsonderzahlung nicht zurückerstattet.
Die Einbringung einer freiwilligen Leasingsonderzahlung durch den Kunden, ohne dass der Leasinggeber das verlangt, ist nur dann zu empfehlen, wenn das Ziel des Kunden ist, die Leasingraten so klein wie möglich zu halten. Sonst ist die Leasingsonderzahlung verlorenes Kapital, das anderweitig eventuell höhere Zinserträge gebracht hätte.