Viele Anleger, die Geldvermögen langfristig in Aktien, Fonds oder Anleihen investiert haben und kurzfristig Geld benötigen, nutzen den sogenannten Lombardkredit zur Finanzierung. Lombardkredite werden auf der Grundlage der im Depot befindlichen Wertpapiere vergeben.
Die Höhe des Lombardkredits hängt dabei vor allem von der Beleihungshöchstgrenze der vorhandenen Wertpapiere ab. DAX Aktien werden in der Regel mit bis zu 70 Prozent beliehen, sodass der Anleger bei einem Depotbestand von Aktien eines DAX Unternehmens im Wert von 10.000 Euro einen Kredit von maximal 7.000 Euro erhalten kann.
Die Problematik im Zusammenhang mit der Beleihung der vorhandenen Depotwerte ist vor allem die starke Volatilität, der viele Wertpapiere unterliegen. Wird die Beleihungsgrenze beispielsweise durch einen Kursverfall überschritten (also zum Beispiel wenn die vorhandenen Aktien um nur 3 Prozent fallen), können die Wertpapiere von der Bank zwangsverwertet werden. Denn gemäß den bankspezifischen Beleihungsrichtlinien liegt der gewährte Lombardkredit jetzt nur noch bei 6.790 Euro. In diesem Fall verkauft die Bank möglicherweise einen entsprechenden Depotbestand, bis sich der Anleger mit seinem Lombardkredit wieder komfortabel innerhalb der Beleihungsgrenze bewegt.
Eine Alternative zur Zwangsverwertung ist die Nachschusszahlung durch den Anleger. Durch das Einbringen von Barmitteln in entsprechender Höhe kann das Depot beispielsweise ebenfalls ausgeglichen werden, sodass eine Zwangsverwertung unnötig wird. Aus zeitlichen Gründen und Risikogesichtspunkten ist eine Zwangsverwertung aber nicht immer zu vermeiden. Im Zweifel entscheidet die Bank, ob sie Wertpapiere verkauft um den Sollsaldo und die Beleihungsüberschreitung auszugleichen oder nicht. Vor diesem Hintergrund sollte man einen Lombardkredit nur mit Bedacht einsetzen und darauf achten, dass man einen möglichst großen Abstand von der Beleihungsgrenze einhält.