Die Mantelzession reiht sich in die Gruppe der sogenannten Zessionskredite ein. Hierbei handelt es sich um einen Kredit, der mittels einer Abtretung von Forderungen gesichert wird. So liegt z.B. ein Zessionskredit vor, wenn ein Handwerker die Forderungen gegenüber einem seiner Kunden an seine Bank abtritt. Dadurch kann er kurzfristig, je nach Verhalten der Bank, über ein gewisses Maß an Mitteln verfügen, das ihm seine Bank durch den Zessionskredit bereitgestellt hat. Diese Form von Krediten wird jedoch nur bei ausreichender Bonität vergeben. Die Bank muss den Schuldner als „ohne Zweifel zahlungsfähig“ einschätzen, so das Fachjargon.
Allerdings kann bei einem Zessionskredit die abgetretene Forderung nur bis zu max. 80 % beliehen werden. Außerdem wird zusätzlich ein Zinssatz berücksichtigt, der dem des Kontokorrentkontos sehr ähnlich ist. Die Zessionskredite unterscheiden sich weiterhin in stille und offene Zessionen, sowie Global – und Mantelzessionen.
Mantelzessionen besitzen ein entscheidendes Merkmal. Die Forderung geht nur in einer bestimmten Teilhöhe an die Bank über. Diese Aufteilung wird mittels spezieller Forderungslisten protokolliert. Ein wichtiger Aspekt ist, dass alle Forderungen nur an die Bank übergehen, wenn auch eben diese Liste übergeben wurde. Erst dann kommt es auch zu einer zeitgleichen Übergabe der Forderungen. Der Schuldner muss auch hier weiter neue Forderungen an seinen Gläubiger abtreten, sobald jene beglichen wurden. Das ist einer von vielen Gründen, weshalb die genannte Liste auch als Debitorenliste in der Fachsprache bezeichnet wird.