Seit dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers Inc. sind die Menschen verunsichert. Was ist da passiert? Was ist mit meinem Geld? Ist meine Bank sicher? Und, kann das bei uns auch passieren? Auf all diese Fragen sollte man von seiner eigenen Hausbank eigentlich Antworten bekommen, doch ist das Vertrauen der Menschen in die Banken zutiefst erschüttert. Aber wie kann man die Leute dann beruhigen, dass es so etwas bei uns in diesem Maße nicht geben wird?
Nun, da hat der Gesetzgeber eine Lösung parat, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Institution wurde geschaffen, um alle Abläufe rund um das Kreditwesen zu überwachen und darauf zu achten, dass die Banken geforderte Sicherheiten (Eigenkapital für die Refinanzierung) bieten und ein seriöses Wirtschaften gewährleistet wird. All diese Vorgaben sind im Gesetz über das Kreditwesen (KWG) geregelt, doch das war der BaFin nicht genug und so wurde am 20.12.2005 die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) verkündet und in Kraft gesetzt.
Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsanweisung der BaFin an alle Banken, Kreditinstitute und Finanzdienstleister, die auch von diesen einzuhalten ist. Überprüft wird dies im Rahmen der Jahresabschlussprüfung vom Abschlussprüfer, oder aber auch bei Sonderprüfungen. Die Prüfung wird jedoch nicht von der BaFin sondern von der Bundesbank durchgeführt, damit die Aufteilung der Bankenaufsicht, so wie sie im KWG geregelt ist, gewährleistet wird.
Schon vor dem Jahre 2005 gab es eindeutige Anweisungen der BaFin, wie mit den Risiken, die das Kreditgeschäft mit sich bringt, umgegangen werden soll, allerdings waren es zu viele. Mit der MaRisk hat die BaFin einfach die bereits vorhandenen Anweisungen zusammengefasst, aktualisiert und in einigen Bereichen noch ergänzt.
Aufgebaut sind die MaRisk in zwei Teile, einen allgemeinen Teilt und einen besonderen Teil. Während man im allgemeinen Teil die Grundsätze des Risikomanagements regelt, wird im besonderen Teil ganz speziell auf die einzelnen Risiken des Kredit- und Finanzwesens und deren Prozesse des Geschäftsablaufes eingegangen.
Durch einige Änderungen der MaRisk und durch Vorgaben, die das EU-Recht gegeben hat, war die Verwaltungsanweisung zwar in Kraft getreten, aber den Banken wurde noch ein zeitlicher Aufschub gewährt. Seit dem 01.01.2008 aber ist die MaRisk bindend für alle in Deutschland ansässigen Banken und Kreditinstitute. In diesem Jahr nun wurde auch eine solche MaRisk für das Versicherungswesen veröffentlicht, weshalb man nun die Unterscheidung macht in MaRisk (BA) für Banken und MaRisk (VA) für Versicherungen.