Der Mehrerlösvertrag ist eine Form des Leasingvertrages. Leasing, vor allem bei Fahrzeugen, aber auch bei anderen schnelllebigen Wirtschaftsgütern wie IT-Anlagen, hat sich in immer größeren Teilen der Wirtschaft ausgebreitet und ist in zunehmendem Maße nicht nur für Geschäftsleute eine Alternative zum Kauf. Die Vorteile bestehen unter anderem darin, dass der Leasingnehmer einen Liquiditätsvorteil hat. Anstatt eine einmalige Summe abzuziehen, erfolgt der Liquiditätsabfluss beim Leasinggeschäft durch überschaubare, sich wiederholende Zahlungen. Zum anderen gehören die Leasingraten für Unternehmen steuerlich gesehen zum Aufwand und sind damit absetzbar.
Der Nachteil besteht darin, dass der Leasingnehmer nicht Eigentümer des Wirtschaftsgutes wird, eigentümerbezogene Kosten wie zum Beispiel Instandhaltung und Instandsetzung aber auf ihn umgewälzt werden können. Bei den Leasingverträgen gibt es auch solche, die die Option eines Kaufes nach Ende der Leasingzeit offen lassen.
Eine andere Form ist der Mehrerlösvertrag, der vorzugsweise im Fahrzeughandel anzutreffen ist. Nach Ablauf des Leasingvertrages bietet der Leasinggeber (in den meisten Fällen der Autohändler) das Fahrzeug zum Verkauf an. Erzielt er dabei einen Gewinn, muss er ihn im Verhältnis 75% zu 25 % mit dem Leasingnehmer teilen, wobei der höhere Anteil dem Leasingnehmer zusteht. Wird dagegen Verlust erzielt, muss den der Leasingnehmer in vollem Umfang übernehmen.
Vor Abschluss eines Mehrerlösvertrages sollte deshalb genau geprüft werden, wie oft das Fahrzeug genutzt werden soll und in welchem Maße es beansprucht wird. Durch die Gewinnbeteiligung kann für den Kunden durchaus ein Vorteil entstehen.