Die merkantile Wertminderung eines Gegenstandes ist eine Schädigung, welche allein aufgrund der Tatsache vorliegt, dass das betreffende Objekt überhaupt schon einmal beschädigt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden noch existiert bzw. sichtbar ist oder ob er vollständig beseitigt werden konnte.
Grundsätzlich unterschieden werden muss die merkantile Wertminderung von der technischen Wertminderung. Von Letzterer wird immer dann gesprochen, wenn der entstandene Schaden durch eine Reparatur entweder überhaupt nicht oder nicht vollständig behoben werden konnte und die Mängel aus diesem Grunde sofort offensichtlich sind.
Beim Auto liegt eine merkantile Wertminderung dann vor, wenn sich der Wert des Fahrzeugs nach einem Unfall trotz erfolgter Reparatur verringert hat. Dies ist grundsätzlich immer der Fall und gilt auch dann, wenn durch die Reparatur alle Unfallschäden restlos beseitigt werden konnten. Das betreffende Auto ist ab diesem Zeitpunkt ein Unfallauto, was zur Folge hat, dass der Käufer oder der Leasingnehmer Anspruch auf eine merkantile Wertminderung in Form eines niedrigeren Kaufpreises oder einer niedrigeren Leasingrate hat. Die Höhe der merkantilen Wertminderung richtet sich nach der Höhe der Reparaturkosten.
Auch wenn bei einem Unfallauto alle Schäden beseitigt werden konnten, ist ein Restrisiko nicht ausgeschlossen. Verborgene Mängel oder Spätschäden könnten zutage und lassen sich nie mit 100prozentiger Sicherheit ausschließen. Genau dies ist der Grund, warum ein rechtlich gesicherter Anspruch auf die merkantile Wertminderung besteht.
Bei zwei identischen Gebrauchtwagen hat grundsätzlich immer dasjenige den größeren Wert, welches bisher von einem Unfall verschont blieb.
Wie hoch die merkantile Wertminderung im Einzelfall ist, wird in der Regel durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft. Hierbei werden verschiedene Berechnungsmodelle eingesetzt. Zuerst erfolgt dabei immer die Prüfung ob überhaupt ein grundsätzlicher Anspruch besteht, dann wird das Verhältnis von Schädenshöhe und Wiederbeschaffungswert ermittelt und daraus lässt sich dann der Minderwert mit Hilfe einer vorgegebenen Formel berechnen. Hierfür spielen verschiedene Faktoren wie zum Beispiel das Alter des Autos, die bisher gefahrenen Kilometer, andere Vorschäden, Art und Umfang des Unfalls sowie sein Wiederbeschaffungswert eine Rolle.