Es gibt bei einem Mietkauf zwei verschiedene Varianten: zum Einen gibt es das klassische Mietkaufmodell, bei welchem der Eigentümer von einer Immobilie dem Interessenten statt eines normalen Kaufs einen Kauf auf Mitkaufbasis offeriert. Zum Anderen gibt es ein Optionskaufmodell. Hier kann sich der Interessent zum Beispiel an einer Wohnungsgenossenschaft beteiligen, um eine Immobilie kaufen zu können. Somit tritt diese Wohnungsgenossenschaft gegenüber dem richtigen Eigentümer der Immobilie in der Form eines Käufers auf.
Doch wie funktioniert der eigentliche Mietkauf grundsätzlich? Der Interessent kauft eine Immobilie und statt einen Kaufpreis sofort zu zahlen, stundet man diesem Käufer den Kaufpreis für beispielsweise ein, zwei oder mehr Jahre. Innerhalb dieser Stundungsphase zahlt der Käufer dem Verkäufer Zinsen als eine Art Miete und eine Tilgung auf den Kaufpreis. Nachdem die Mietkaufzeit abgelaufen ist (z. B. nach 10 oder 20 Jahren), muss der Käufer dem Verkäufer den Restbetrag des Kaufpreises zahlen.
Wie unterscheidet sich der Mietkauf vom Optionskauf? Der Käufer wird bei einem Optionskauf nicht verpflichtet, die gewünschte Immobilie später zu kaufen und den Restbetrag an den Verkäufer zu zahlen. Somit hat der Käufer die Option bzw. Möglichkeit, diese Immobilie später zu erwerben.
Welche Unterschiede gibt es zur Erbpacht? Wer eine Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück mietet, so liegt die Laufzeit bei oftmals 99 Jahren. Für solch eine Immobilie zahlt man einen regulären Kaufpreis ohne einen Grundstückswet und eine jährliche oder monatliche Erbpacht für dieses Grundstück. In Abhängigkeit der Höhe des Erbpachtzinses kann die Erbpacht wesentlich geringer ausfallen als wenn man das Grundstück kaufen bzw. mitkaufen will und finanzieren muss.
Für wen ist der Miet- oder Optionskauf über Wohnungsgenossenschaft geeignet? Oftmals eignen sich dieser Miet- oder Optionskauf vor allem für Selbstständige, Rentner und junge Familien, weil sie sehr häufig nicht so viel Eigenkapital besitzen