Ein Mitarbeiterdarlehen, das auch als Arbeitgeberdarlehen bezeichnet wird, ist ein Darlehen, welches ein Arbeitgeber einem oder mehreren seiner Arbeitnehmern gewährt. In der Regel sind die Mitarbeiterdarlehen zinsgünstiger als die üblichen Darlehen von den Banken. Bei der Darlehensvergabe orientieren sich einige Unternehmen an dem Zinssatz für Hypothekenpfandbriefe. Vor allem die Mitarbeiter der Kreditinstitute erhalten Darlehen mit einer Zinsvergünstigung.
Mit dem Mitarbeiterdarlehen möchte man die Mitarbeiter eines Unternehmens an das eigene Unternehmen binden. Wenn das Dienstverhältnis jedoch gekündigt wird, muss der Mitarbeiter das Darlehen in der Regel unverzüglich zurückzahlen. Bei einem Unternehmen gehörten die jeweiligen Zinseinnahmen aus den Darlehen, die an die Mitarbeiter ausgegeben wurden, zu den Betriebseinnahmen. Ferner betrachtet man mögliche Refinanzierungskosten als Betriebsausgaben.
Bei einem Mitarbeiter zählt ein Unterschied zwischen dem Zins, der der Mitarbeiter zahlen muss, und dem Marktzins, als ein geldwerter Vorteil grundsätzlich zu dem steuerpflichtigen Arbeitslohn. Bis zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04.05.2006 musste man laut den Lohnsteuerrichtlinien (sogenannte LStR) einen geldwerten Vorteil nicht versteuern, sofern die Summe der bislang nicht getilgten Darlehen an dem Ende des Lohnzahlungszeitraumes 2.600,00 Euro nicht überschritten ist bzw. wenn der effektive Zins 5,0 % pro Jahr überschritten ist.
Mit dem BMF-Schreiben, das am 01. Oktober 2008 veröffentlicht wurde, gilt nun folgende Regelung: Man geht nicht mehr von der unbeweglichen fünf Prozent Grenze aus. Als Vergleich zu dem gezahlten Zinssatz, der sog. Effektivzinssatz, zieht man nun den marktüblichen Zinssatz, der sog. Maßstabszinssatz, heran. Bei einem Abschluss eines Mitarbeiterdarlehens sind die Durchschnittszinssätze, die die Bundesbank veröffentlicht, maßgeblich, welche mit 96 % anzusetzen sind.
Wenn der Mitarbeiter nicht noch weitere Sachbezüge erhält, bleibt ein geldwerter Vorteil steuerfrei, sofern die Freigrenze von 44 Euro pro Monat nicht überschritten wird.