Dass die meisten Menschen ihre Immobilie über Kredite ihrer Bank finanzieren, ist eher der Normalfall als die Ausnahme. Und zur Regel gehört daher auch, dass die Banken sich die Kredite über eine Grundschuld bzw. eine Hypothek durch Eintragung im Grundbuch des Immobilienkäufers auf dessen Kosten absichern lassen. In den meisten Fällen ist die Anzahl der Gläubiger beschränkt; oftmals ist sogar nur eine Bank an der Finanzierung der Immobilie beteiligt, sodass diese auch gar keine Probleme haben, sich ihren Kredit im Grundbuch absichern zu lassen. Wenn es sich um einen Darlehensgeber handelt, hat auch nur dieser eine Gläubiger das Recht, im Falle einer Zwangsversteigerung des Objektes Ansprüche geltend zu machen und den Erlös aus der Versteigerung zur Tilgung der Restschuld zu verwenden.
Schwierig wird es, wenn die Immobilienerwerber bei mehreren Banken einen Kredit für die Finanzierung ihrer Immobilie bekommen haben und diese keine Kooperation mit dem Hauptgläubiger – wie das z. B. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau der Fall ist – geschlossen haben. Wenn sich Gläubiger nämlich bei Abschluss des Kreditvertrages eine Eintragung als erstrangiger Gläubiger vom Kreditnehmer haben abnehmen lassen, sich dieses Recht aber aufgrund eines anderen, bereits eingetragenen Gläubigers nicht realisieren lässt, kann dieser Kreditvertrag platzen. Um das zu vermeiden, vereinbaren die meisten Gläubiger, dass die Absicherung an rangbereiter Stelle geschehen soll; auch im Bewusstsein der Gefahr, dass die Hypothek als Nachrangdarlehen eingetragen wird und im Fall der Fälle bei einer Zwangsversteigerung wenig Geld zu erwarten ist. Erfahrungsgemäß ist das meist nicht sehr viel, wenn überhaupt etwas für den nachrangigen Gläubiger abfällt.
Von daher wird ein Nachrangdarlehen auch nur bis zu 20 % des Beleihungswertes der Immobilie vergeben und ist im Vergleich zum erstrangigen Darlehen auch teurer, weil es risikoreicher ist. Dennoch gibt es Gläubiger, die sich auf dieses unsichere „Abenteuer“ einlassen und ein Nachrangdarlehen akzeptieren. Meist gelingt dies nur, wenn die Bonität des Kreditnehmers vollkommen in Ordnung ist.