Eine nachrangige Hypothek oder eine sogenannte Nachrangfinanzierung ist eine Hypothek die durch ein Grundpfandrecht gesichert ist, dass allerdings erst nach bereits bestehenden Grundpfandrechten eingetragen wird und daher als nachrangig bezeichnet wird.
Eine Nachrangfinanzierung wird im Falle einer Zwangsverwertung also immer erst nach der erstrangigen Hypothek bedient, sodass sich für Banken bei Nachrangfinanzierungen grundsätzlich größere Risiken ergeben. Aus dem Grund ist eine Nachrangfinanzierung grundsätzlich auch teurer als eine vergleichbare Hypothek mit erstrangigem Grundbucheintrag.
Im Falle einer Zwangsverwertung besteht die reelle Gefahr, dass der Gläubiger der Nachrangfinanzierung nicht bedient werden kann. Macht die Nachrangfinanzierung beispielsweise 30 Prozent der Gesamtfinanzierung aus, so müsste bei einer Zwangsverwertung mindestens 70 Prozent des Finanzierungsbetrages erlöst werden, damit der Gläubiger der Nachrangfinanzierung überhaupt berücksichtigt wird.
Damit die Ansprüche des Gläubigers vollständige befriedigt werden können, müsste der Erlös aus einem Zwangsverwertungsverfahren schon 100 Prozent des Verkehrswertes betragen, was einen in der Praxis nicht erzielbaren Erlös darstellt.
Wegen der dadurch deutlich höher kalkulierten Zinsen sollte möglichst auf eine Nachrangfinanzierung verzichtet werden. Stattdessen sollten möglichst 100 Prozent des Finanzierungbetrages mit einem erstrangig besicherten Hypothekendarlehen umgesetzt werden!
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