Bei der Autofinanzierung spielen alternative Finanzierungsmethoden eine immer größere Rolle. Nur noch selten werden Neufahrzeuge in bar bezahlt. Stattdessen nutzen immer mehr Bürger Leasingangebote, um in den Genuss eines Neufahrzeugs zu kommen. Beim Leasing wird der Kunde nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Vielmehr handelt es sich beim Leasing um eine Art Miete, die der Kunde in Form einer monatlichen Leasingrate (zuzüglich eventueller Leasing Sonderzahlungen) an die Leasinggesellschaft zahlt. Mit der Leasingrate sind aber nicht immer alle Kosten gedeckt.
Eigentlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist und bleibt die Leasinggesellschaft, die dem Kunden das Fahrzeug im Gegenzug zur eigentumsähnlichen Nutzung zur Verfügung stellt. Die Rahmenbedingungen werden in einem entsprechenden Leasingvertrag zwischen Leasinggesellschaft und Leasingnehmer geregelt. Darunter fällt auch die jährliche Leasinglaufleistung. Dabei handelt es sich um die Kilometerlaufleistung, die der Leasingnehmer mit dem geleasten Fahrzeug jedes Jahr zurücklegen darf.
Wird die Kilometerhöchstleistung überschritten, so kommt es in der Regel zu einer Nachzahlung. Dafür wird im Leasingvertrag ein Betrag pro Kilometer oberhalb der maximalen Laufleistung vereinbart. Wird die Laufleistung also überschritten ergibt sich eine Nachschusspflicht.
Eine weitere Nachschusspflicht kann sich dann ergeben, wenn der Leasingwagen am Ende der Leasinglaufzeit an den Leasinggeber zurückgegeben werden muss. Wenn der Restwert des Leasingfahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe unterhalb des entsprechenden Schwackewertes liegt – z.B. auch aufgrund von Beschädigungen -, muss der Leasingnehmer die Differenz meist ausgleichen. Je nach Fahrzeugtyp, Alter und Zustand können da schnell einige hundert oder gar tausend Euro auf den Leasingnehmer zukommen.