Regelmäßig fallen bei dem Erwerb einer Immobilie neben dem Kaufpreis als solchem weitere Kosten und Gebühren in nicht unerheblicher Höhe an, die sich auf bis zu zehn Prozent der eigentlichen Kaufpreissumme addieren können. Um zu einer realistischen Einschätzung des voraussichtlichen Kapitalbedarfs zu gelangen, sollte dem Immobilienerwerb deshalb eine Finanzierungsplanung zugrunde liegen, in die sämtliche dieser Kostenpunkte Eingang finden.
Grunderwerbssteuer
Der Immobilienerwerb unterliegt der Grunderwerbsteuer, die mit 3,5 Prozent vom Kaufpreis zu Buche schlägt. Die Grunderwerbsteuerpflicht setzt ab einem Kaufpreis von 2.500 Euro ein, und sie gilt bei dem Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks gleichermaßen.
Notar- und Gerichtskosten
Aus Gründen der Rechtssicherheit bedarf der Vertrag über den Erwerb einer Immobilie sowie gegebenenfalls die Bestellung einer Grundschuld der notariellen Beurkundung. Grundlage für die Berechnung des Notarhonorars ist die Kostenordnung mit festen Gebührensätzen, die im Falle von Grundstücksgeschäften eine Vergütung zwischen 1 und 1,5 Prozent des Kaufpreises bestimmt. Die nach Vertragsvollzug erforderlichen Umschreibungen im Grundbuch nehmen die bei den Amtsgerichten geführten Grundbuchämter vor. Hierfür werden entsprechende Gebühren in Rechnung gestellt. So belaufen sich die Kosten für die Eintragung eines neuen Eigentümers etwa auf 0,25 Prozent des Kaufpreises.
Maklerkosten
Geht das Geschäft auf die Vermittlungstätigkeit eines Immobilienmaklers zurück, so ist eine diese Dienstleistung abgeltende Courtage oder Provision zu entrichten. Die marktübliche Höhe des Entgelts liegt bei 3,5 Prozent der Kaufpreissumme; sie ist allerdings einer abweichenden vertraglichen Regelung zugänglich und kann daher durchaus höher ausfallen. Gewöhnlich fallen die Maklerkosten dem Käufer zur Last. Jedoch können auch sie Gegenstand einer besonderen vertraglichen Übereinkunft sein, die die Kostenübernahme durch den Verkäufer oder eine hälftige Kostenteilung vorsieht.
Sonstige Kosten
Mitunter ist zur exakten Wertermittlung der Immobilie die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich. Dies kann insbesondere bei einem kreditfinanzierten Immobilienerwerb der Fall sein, soweit damit die Einräumung auf dem Grundstück lastender Sicherheiten verbunden ist. Die Vergütung für einen entsprechenden Gutachter trägt in der Regel der Käufer.