Beim Ausbau eines Hauses oder einer größeren Modernisierung sind die meisten Menschen auf die Hilfe der Banken angewiesen. Wie bei jeder Kreditvergabe üblich, prüfen die Banken nicht nur, ob der Kunde aufgrund seiner Einkommenssituation in der Lage ist, die Raten für einen erneuten Kredit zu zahlen. Außerdem werden die Kreditinstitute vor der Darlehensgewährung den Zweck des Antrags prüfen und nach Beendigung der Maßnahme entsprechende Nachweise vom Kunden anfordern.
Sind diese Dinge aber geklärt und die Bank signalisiert ihrerseits die Bereitschaft, das Darlehen zu gewähren, muss der Kunde lediglich die Gelder abrufen. Dabei ist es ihm anheim gestellt, die Auszahlung des Darlehens in einer Summe zu beantragen oder aber in mehreren Teilbeträgen, um z. B. eingehende Rechnungen von Handwerkern begleichen zu können. In diesem Fall spart der Darlehensnehmer sogar Geld für die Zinsen, da er nur für den bereitgestellten Betrag Zinsen zahlen muss.
In der Regel geben die Banken dem Kunden auch einige Monate Zeit, um das Geld aus dem Darlehen abzurufen. In dieser Zeit werden auch keine Bereitstellungszinsen fällig. Wenn aber der Kreditnehmer den Kredit nicht in Anspruch nehmen will, sei es, dass er auf die geplante Baumaßnahme verzichtet will oder aber sein Erspartes ausreicht, dann kann er Bank zwar auf die Auszahlung des Kreditbetrages verzichten; allerdings ist dieser Verzicht mit Kosten für ihn verbunden. Denn nicht die Nichtabnahme des Kredites durch den Kreditnehmer ist für die Bank mit Kosten verbunden, sondern die Kosten sind bereits bei der Beantragung des Kredites entstanden.
So wird auch eine Nichtabnahmeentschädigung fällig, die sich auf ca. 1,5 % der beantragten Kreditsumme beläuft. Von daher sollte sich jeder Kreditnehmer im Vorfeld überlegen, wie sicher er einen bewilligten Kredit in Anspruch nehmen wird. Denn auch eine Nichtabnahme ist mit Kosten verbunden, die der Bank bei der Kreditvergabe entstanden sind und die dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt werden.