Man spricht von einem Not leidenden Kredit oder Darlehen, wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt und die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen gar nicht mehr oder nicht im vereinbarten Maße leistet. Hierdurch droht der kreditgebenden Bank ein Verlust. Um diesen möglichst gering zu halten und um den Not leidenden Kredit zu sanieren werden bestimmte Maßnahmen durchgeführt. Zunächst wird dem Kreditnehmer unter Einhaltung einer bestimmten Frist die Kündigung des Kreditverhältnisses angedroht. Wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen auch nach mehrmaligem mahnen nicht nachkommt wird der Kredit seitens der Bank gekündigt. Hierdurch wird der Kredit vor Ende der ursprünglich festgelegten Laufzeit fällig gestellt und muss umgehend zurückgezahlt werden. Auch alle weiteren Gebühren und Zinsen müssen nun abgeleistet werden.
Wenn beim Abschluss des Kreditvertrages Sicherheiten wie beispielsweise eine Grundschuld, eine Lohn- und Gehaltsabtretung oder verpfändetes Sparguthaben vereinbart wurden, wird die Sicherheit nun in Anspruch genommen und verwertet. Im Falle der Grundschuld bedeutet das, dass die grundpfandrechtlich belastete Immobilie bzw. das Grundstück verkauft wird und der Kredit durch den Verkaufserlös zurückgeführt wird. Bei einer Lohn- und Gehaltsabtretung wird ein bestimmter Anteil des laufenden Gehalts gepfändet und für die Rückzahlung des Kredites verwendet. Ähnlich wird bei dem verpfändeten Sparguthaben verfahren.
Wenn die Bank allerdings nicht auf Kreditsicherheiten zurückgreifen kann wird gerichtlich eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kreditnehmers beantragt. In diesem Zusammenhang wird der Kreditnehmer erneut gemahnt und zur Begleichung der Zins- und Kreditschulden aufgefordert. Kommt er der Mahnung nicht nach erhält die Bank einen vollstreckbaren Titel und veranlasst die Zwangsvollstreckung, die durch den Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. Hierbei werden dann Vermögensgegenstände des Kreditnehmers wie beispielsweise Einrichtungsgegenstände und Bargeld gepfändet und für die Begleichung der Kreditschuld verkauft. Darüber hinaus wird oft auch ein bestimmter Teil des laufenden Einkommens gepfändet.