Wer eine Immobilie erwirbt, wird erst dann rechtmäßiger Eigentümer, wenn der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen wurde. Bevor es allerdings soweit ist, muss nicht zuletzt auch die passende Immobilie gefunden werden, in der sich der zukünftige Eigentümer zu Hause fühlt. Wenn dann alle Unklarheiten beseitigt sind und mit dem Verkäufer die Verhandlungen über den Kaufpreis und die eventuelle Übernahme von Gegenständen aus dem Objekt beendet sind, kann ein Notar aufgesucht werden, der die getroffenen Vereinbarungen in einen Kaufvertrag einbaut und diesen dann im Beisein der beiden Vertragsparteien notariell beurkundet.
In diesen notariellen Kaufvertrag ist zwingend auch der zu zahlende Kaufpreis für die Immobilie zu nennen. Nach diesem notariellen Kaufpreis richten sich sämtliche mit dem Kauf in Verbindung stehenden weiteren Kosten wie die Gebühren für die Grundbucheintragung oder die Courtage für einen evtl. beauftragten Makler.
Allerdings kann sich der notarielle Kaufpreis aus unterschiedlichen Positionen zusammensetzen. Sollte nämlich die Übernahme einer Einbauküche oder sonstiger Gegenstände aus der Immobilie geplant sein, bilden diese zusammen mit dem eigentlichen Kaufpreis für die Immobilie den notariellen Kaufpreis.
Sollten aber z. B. diese Einbauküche im Kaufpreis für die Immobilie bereits enthalten sein, so kann im notariellen Vertrag ein realistischer Barwert dafür eingesetzt werden, der zur Folge hat, dass sich die zu zahlende Grunderwerbsteuer reduziert, da diese sich am Kaufpreis für die Immobilie orientiert und nicht am notariellen Kaufpreis.
Da ein Immobilienerwerb immer auch mit zugegeben ärgerlichen Nebenkosten verbunden ist, versuchen die Vertragspartner die Kosten zu senken. Dadurch, dass bestimmte Einrichtungsgegenstände oftmals übernommen werden und bereits im Kaufpreis enthalten sind, kann zumindest die Grunderwerbsteuer gesenkt werden, was sicher keine Unsummen bedeutet, aber dadurch dennoch der eine oder andere Euro gespart werden kann, zumal keiner der Vertragsparteien aus dieser Grunderwerbsteuer einen Nutzen ziehen kann.