„Patronatserklärung“ ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Mit einer solchen Erklärung übernimmt die Muttergesellschaft eines Konzerns die Verpflichtung, gegenüber Dritten für alle anfallenden Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften des Konzerns einzustehen.
Es handelt sich in erster Linie also um die Sicherheitserklärung, die zum Beispiel bei Inanspruchnahme eines Kredits durch die Tochtergesellschaft abgegeben wird.
Eine Patronatserklärung kann darin bestehen, dass die Muttergesellschaft zusagt, die Bonität der Tochtergesellschaft zu erhalten (zum Beispiel damit diese ihren eingegangenen Verpflichtungen nachkommen kann). Neben Beaufsichtigung und Beratung der Tochtergesellschaft kann die Hilfe aber auch in der Bereitstellung finanzieller Mittel liegen. Diese können einmalig oder auch dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.
Die Muttergesellschaft kann sich auch verpflichten, eventuelle Verluste der Tochtergesellschaft zu übernehmen. Und natürlich kann sie sich bereit erklären, bestimmte Sicherheiten zu stellen. Entsprechend dieser großen Bandbreite an Möglichkeiten spricht man auch von „weicher“ und „harter“ Patronatserklärung. Während die weichen Erklärungen eher Absichtserklärungen sind, handelt es sich bei den so genannten harten Patronatserklärungen um einklagbare Ansprüche, die einem Gläubiger zugesichert werden. Dementsprechend muss die Muttergesellschaft in diesem Fall die Zusagen auch als Eventualverbindlichkeiten bilanzieren.
Die Ausgestaltung der Patronatserklärung unterliegt keinen festen Normen. Sie ist also in jedem Fall einzeln aushandelbar. Wesentlich ist jedoch die Tatsache, dass die Patronatserklärung an sich noch keine Übernahme vertraglicher Zahlungsverpflichtungen der Tochtergesellschaft enthält, wie es etwa bei einer Bürgschaft oder einem Schuldbeitritt die Regel ist. Vielmehr muss eine solche Zahlungsverpflichtung dann ausdrücklich in der Erklärung festgeschrieben werden. Gewisse Schwierigkeiten können auch dadurch entstehen, dass bei ausländischen Muttergesellschaften das Recht des jeweiligen Landes angewandt wird und es hier zu anderen Bewertungen kommen kann.
Manchmal wird der Begriff „Patronatserklärung“ auch in anderen Bereichen verwendet. So übernehmen hin und wieder Eltern eine Art Patronatserklärung für ihre (schon älteren) Kinder, das heißt sie übernehmen eine Mitverantwortung und dokumentieren diese auch. Ein typischer Fall ist es, dass eine Mutter für ihre studierende Tochter bei der Wohnungssuche gutsagt. Für viele Vermieter ist eine solche Absichtserklärung bereits ein positiv zu bewertender Faktor für die Mieterauswahl.