Bei der Vergabe von Darlehen fordern die Banken, zumindest bei größeren Kreditsummen ab 25.000 Euro, regelmäßig die Stellung von Sicherheiten. Je nach Vereinbarung mit der Bank kann es sich dabei um die Eintragung einer Grundschuld, die Verpfändung von Sparguthaben oder aber die Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen handeln.
Während der Darlehenslaufzeit kann es jedoch dazu kommen, dass das einmal als Sicherheit hinterlegte Pfand wieder benötigt wird, etwa wenn der Verkauf des Hauses gewünscht ist oder aber die Großmutter ihr verpfändetes Sparguthaben verbrauchen möchte. In diesem Fall muss der Darlehensnehmer Gespräche mit der Bank aufnehmen und über einen Pfandaustausch verhandeln. Die bereits vorhandene Sicherheit wird dabei durch eine andere Sicherheit ausgetauscht. Die übrigen im Darlehensvertrag benannten Bedingungen wie etwa der Zinssatz, die Kreditrate sowie die Laufzeit des Darlehens bleiben durch den Pfandaustausch jedoch unverändert.
Viele Banken stimmen einem Pfandaustausch jedoch nicht ohne Weiteres zu. Schließlich dient ein Pfand als Sicherheit und reduziert somit das Risiko der Bank bei einem möglichen Zahlungsausfall. Vor der Zustimmung zum Pfandaustausch wird die Bank daher das neue Pfand genauestes bewerten und in Relation zur noch offenen Kreditsumme stellen. Nur dann, wenn die neue Sicherheit die gleichen Risiken absichert wie die bestehende Sicherheit, wird dem Pfandaustausch zugestimmt.
Um zum Beispiel eine Grundschuld freizugeben, benötigt der Kreditnehmer die Löschungsbewilligung seiner Bank, um ein verpfändetes Sparbuch freizugeben, wird ebenfalls eine Bestätigung der Bank benötigt. Im Anschluss an die Freigabe kann dann die neue Sicherheit abgeschlossen und eingetragen werden.
Kreditnehmer sollten dabei beachten, dass für den Pfandaustausch in der Regel Kosten und Gebühren einzurechnen sind. So wird zum einen die Bank eine Gebühr für die Prüfung der neuen Sicherheit berechnen, aber auch für die Löschung oder Eintragung der Grundschuld sind Kosten fällig.