Ein Praxiskredit ermöglicht es Ärzten, den Betrieb ihrer Praxis zu eröffnen, aufrechtzuerhalten oder auch zu erweitern. Es ist also ein Darlehen, das lediglich der Ärzteschaft zur Verfügung steht.
Vor allem junge Ärzte stehen zu Beginn ihrer Berufsaufübung vor großen Schwierigkeiten. Manche kaufen eine bereits bestehende Praxis, bei welcher vielleicht der Inhaber in Ruhestand geht. Andere eröffnen ihre Praxis komplett neu. In beiden Fällen entsteht ein enormer Finanzierungsbedarf. Natürlich ist die Ausstattung mit genügend Eigenkapital die beste Lösung, aber vielen angehenden Ärzten steht kaum Kapital zur Verfügung und sie sind gezwungen zum Praxiskredit zu greifen. Manche müssen sogar noch BAFÖG Rückzahlungen leisten, um während des Studiums erhaltene Leistungen zurückzuzahlen.
Die notwendigen Aufwendungen sind sehr unterschiedlich je nach den Eigentümlichkeiten der Praxis, die übernommen beziehungsweise eröffnet werden soll. So hat die Praxis eines Orthopäden oder Zahnarztes mit den zahlreichen modernen Apparaturen sicher einen wesentlich höheren Anschaffungswert als etwa die Praxis eines Psychiaters. Insofern kommen Praxiskredite in sehr unterschiedlichen Beträgen vor. Die Laufzeit der Rückzahlung richtet sich unter anderem nach den zu erwartenden Erträgen, die von Praxis zu Praxis sehr verschieden sein können. Natürlich fließen hier wie bei jedem Darlehen auch die Höhe des Kredits, die Zinsrate und die Tilgungsrate mit ein.
Da generell Ärzte in den letzten Jahren zunehmend unter den Folgen der Gesundheitsreform zu leiden haben und es immer schwieriger wird, ausreichende Gewinne zu erwirtschaften, gestaltet sich auch die Inanspruchnahme von Praxiskrediten zunehmend aufwändiger. Die Banken sehen sehr genau hin, ob die Ertragskraft der Praxis stimmt und einen größeren Praxiskredit gerechtfertigt. Dabei prüfen sie die gesamten Vermögensverhältnisse. Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote, die Schuldentilgungsdauer und die Kapitalrentabilität werden genau unter die Lupe genommen und bewertet. Besonders der Cashflow wird zur Beurteilung herangezogen. Er bezeichnet die in einer bestimmten Zeit aus eigener Kraft erwirtschafteten Überschüsse, also die Differenz der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Er zeigt damit den Überschuss an liquiden Mitteln an, der einem Betrieb zur Verfügung stehen zu Investitionen oder Tilgungen.
Die Banken achten sowohl auf die individuelle Unternehmensentwicklung seit dem letzten Jahresabschluss als auch auf die allgemeine Marktentwicklung. Besondere Unternehmensrisiken fließen mit in die Beurteilung ein. Am Ende entsteht eine bestimmte Ratingskala, die dann letztendlich für die Vergabe eines Praxiskredits relevant ist.