Beim KFZ Leasing wird der PKW zu vertraglich festgelegten Bedingungen vom Leasinggeber (Autohaus) dem Leasingnehmer (Kunde) überlassen. Der Leasingnehmer muss dafür eine monatliche Leasingrate zahlen. Ebenfalls muss er die Versicherungen, Durchsichten und Reparaturen bezahlen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer das Fahrzeug wieder zurückgeben. Zusätzliche Beschädigungen und Mehrkilometer müssen nach gezahlt werden.
Geschäftskunden haben den großen Vorteil, dass sie die Leasingraten steuerlich voll absetzen können. In der Regel wird bei der Rückgabe auch wieder ein Fahrzeug geleast, so dass auch bei kleinen Mängeln vom Leasinggeber kulant entschieden wird.
Privat Leasing kann hingegen steuerlich nicht geltend gemacht werden und ist nur dann sinnvoll, wenn die Leasingrate günstig ist und der PKW anschließend übernommen wird. Andernfalls ist Privat Leasing oft ungünstiger als Ratenkauf / Ratenfinanzierung.
Privatpersonen müssen wissen, dass sie bei der Abgabe des Fahrzeuges nach Ablauf des Leasingvertrages in vielen Fällen nachzahlen müssen, weil alle kleinen Mängel (oft auch solche, die abnutzungsbedingt sind) aufgelistet und nachberechnet werden. Ein weiterer Nachteil ist auch, dass der Leasingvertrag nicht kündbar ist bzw. jede Vertragsveränderung oft mit hohen Gebühren verbunden ist.