Was in Deutschland die Schufa, das ist in Österreich der Kreditschutzverband von 1870, abgekürzt „KSV“. Dort werden allfällige Kredite oder Zahlungsschwierigkeiten gespeichert und im Zuge der Bonitätsprüfung vor der Gewährung eines neuen Kredites abgefragt. Sind die Einträge negativ, dann erhält man von der Bank unter Umständen keinen Kredit. In diesem Fall kann man sich aber immer noch um ein Privatdarlehen bemühen.
Was ist ein solches Privatdarlehen?
Ein Privatdarlehen in Österreich erhält man nicht von einem Institut wie einer Bank oder einem professionellen Kreditvermittler, sondern von einer Privatperson.
Von wem erhält man ein Privatdarlehen?
Privatdarlehen werden in den meisten Fällen im Verwandtenkreis vergeben, aber es ist möglich, von jeder beliebigen Person ein Privatdarlehen zu erhalten. Grundsätzlich sei gesagt, dass, je näher die persönlichen Verbindungen sind, umso günstiger das Darlehen sein wird. Entfernte Bekannte werden eher ein Interesse daran haben, aus dem Darlehen auch Profit zu lukrieren, als zum Beispiel die Eltern oder Geschwister. Dennoch ist eine Verzinsung auch bei Privatdarlehen durchaus üblich, diese orientiert sich zumindest an der Inflationsrate, kann jedoch auch nach anderen Parametern (Euribor, Libor etc.) festgelegt werden, die sich nicht unbedingt an den Zinsen in Österreich, sondern an EU-Konditionen bzw. deutschen Konditionen orientierten. Das Prinzip ist so wie bei jedem Kredit: Man leiht einen bestimmten Betrag und zahlt diesen durch monatliche Raten zurück.
Worauf ist bei einem Privatdarlehen zu achten?
Um beide Seiten abzusichern, ist es ratsam, auch ein privates Darlehen durch einen schriftlichen Vertrag zu dokumentieren, im Idealfall durch einen Anwalt oder Notar. So kann man böses Blut von vornherein vermeiden, die Konditionen sind klar festgelegt. Im Zuge der Vertragserstellung können auch für ein Privatdarlehen Sicherheiten verlangt und vertraglich zugesichert werden. Es kann sein, dass man den Begünstigten der Lebensversicherung auf den Kreditgeber ändert oder dass man ihn ins Grundbuch eintragen lässt. Dass auch Privatdarlehen pünktlich und vollständig zurückgezahlt werden müssen sei angemerkt, sollte aber selbstverständlich sein.