Wer ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen möchte, hat im Normalfall nicht den vollen Kaufpreis angespart. Der größte Teil des Baugeldes oder des Kaufpreises muss sich der Bauherr oder der Käufer leihen. Als Darlehensgeber kommen dabei die Hausbank, ein fremdes Kreditinstitut, eine Sparkasse oder eine Bausparkasse in Frage. Es lohnt sich auf jeden Fall, von verschiedenen Darlehensgebern Angebote einzuholen und sie miteinander zu vergleichen, da die Konditionen der verschiedenen Kreditinstitute stark voneinander abweichen können. Auch online gibt es heutzutage mehrere seriöse Anbieter.
Da es sich bei einer Baufinanzierung meist um eine verhältnismäßig große Darlehenssumme handelt, muss für ein solches Darlehen auch eine entsprechende Sicherheit gegenüber dem Darlehensgeber gestellt werden. Dies ist in der Regel die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. In Deutschland wird jedes Grundstück und jedes grundstücksgleiches Recht, wie z.B. ein Erbbaurecht, im Grundbuch eingetragen und registriert. Dabei gibt es für jedes einzelne Grundstück auch ein gesondertes Grundbuchblatt, das im Grundbuch abgelegt wird. Grundbücher werden von den Grundbuchämtern geführt, dies ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Jedes Grundbuchblatt hat eine bestimmte Gliederung, wobei in der III. Abteilung Grundpfandrechte, also Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden eingetragen werden.
Wenn ein Bauherr bei einer Bank den Antrag auf eine Baufinanzierung stellt, möchte die Bank natürlich sicher gehen, dass das Darlehen, das sie eventuell vergeben wird, an erster Stelle im der III. Abteilung des Grundbuches eingetragen werden kann. Dies bedeutet, dass im Falle einer Zwangsvollstreckung das Darlehen, das an erster Stelle steht, auch als erstes bedient, also ganz oder zumindest teilweise, zurückgezahlt wird.
Im Prinzip kann jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, Einblick in das Grundbuch nehmen. Notare dagegen müssen kein berechtigtes Interesse nachweisen, sie erhalten sofort Einblick in das Grundbuch. Deshalb schalten Kreditinstitute vor Genehmigung eines Hypothekendarlehens einen Notar ein, der das so genannte Rangattest ausstellen muss.
Ein Rangattest ist die schriftliche Bestätigung eines Notars, dass in dem entsprechenden Rang weder eine Grundschuld eingetragen ist noch dass ein Antrag auf Eintragung einer Grundschuld gestellt wurde. Für die Banken ist das Rangattest eine wichtige Kreditentscheidung, weshalb die Kosten für den Notar vom Bauherrn bei den Baukosten mit eingerechnet werden sollten.