Renovierungsrücklagen sind für Besitzer von Eigentumswohnungen oft bereits beim Erwerb der Wohnung vertraglich vorgesehen. Die Wohnungsgesellschaft möchte damit sicherstellen, dass bei den im Laufe der Jahre notwendig werdenden Reparaturen genügend Mittel zur Verfügung stehen, um die Maßnahmen schnell umsetzen zu können.
Im Allgemeinen werden die Renovierungsrücklagen gleich mit dem monatlichen Hausgeld erhoben. Sie werden dann zinsgünstig zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto angelegt. Kleinere Reparaturen werden direkt aus diesem Etat finanziert, bei größeren Maßnahmen wird in der Regel erst einmal die Hausversammlung darüber beraten. Vor allem neue Heizkessel, Dachreparaturen, neue Fenster oder ein Fassadenputz können so teuer sein, dass sie nur bei einer gut ausgestatteten Rücklage in Angriff genommen werden können. Auch notwendige größere Maßnahmen zur Verbesserung der Energie-Bilanz werden entweder von den Renovierungsrücklagen oder aber durch eine Sonderumlage finanziert.
Manch Besitzer einer Eigentumswohnung stöhnt zwar über die monatliche Belastung. Aber hierdurch wird ihm doch auch manche Sorge abgenommen. Ein Eigenheimbesitzer muss sich in der Regel nämlich selbst darum kümmern. Er muss dabei mit 0,50 bis 1 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für den Monat rechnen. Versäumt er eine solche Rücklage, so kann er plötzlich vor immensen Ausgaben stehen, die eine unter Umständen ungünstige Finanzierung erfordern. Viele Bauherren schließen deshalb gleich einen Bausparvertrag eigens für diesen Zweck ab.